Antwort des Regierungspräsidiums Stuttgart
Hinweis: Das Schreiben ist gescannt. Übertragungsfehler sind daher nicht auszuschließen.

Schreiben I
Schreiben II
Schreiben III
Antwort des RP
1.Brief an den OB
Antwort der Stadt
Schreiben IV
2.Brief an den OB
Antwort des OB(2)

Baden-Württemberg
REGIERUNGSPRÄSIDIUM STUTTGART
LANDESPOLIZEIDIREKTION

PRO Heilbronn e.V.
Herrn Dagenbach
Großgartacher Str. 220
74080 Heilbronn

EINGEGANGEN
02. Juni 2007

Fahrverbot für LKW über 12 t auf der B 293 u.a.
Ihre Schreiben an Herrn Regierungspräsident Dr. Andriof, zuletzt vom 04.05.2007

Sehr geehrter Herr Dagenbach, sehr geehrte Damen und Herren,

Herr Regierungspräsident Dr. Andriof hat mich beauftragt, Ihre Schreiben zu beantworten.

Wegen anderer vordringlicher Angelegenheiten hat sich die Beantwortung Ihrer Schreiben leider verzögert. Darum bitten wir um Entschuldigung.

Zur Sache:

Nach Durchsicht Ihrer Forderungskataloge nimmt das Regierungspräsidium Stuttgart zu den Punkten, die in die Zuständigkeit des Regierungspräsidiums fallen, wie folgt Stellung:

Dem Regierungspräsidium Stuttgart liegt seit längerer Zeit ein Antrag der Stadt Heilbronn für ein Nachtfahrverbot von Transit-Schwerlastverkehr auf der B 293 vor. Für eine abschließende Entscheidung benötigen wir ergänzende Unterlagen von der Stadt Heilbronn. Vertretern der Stadt Heilbronn wurde bereits in einer Besprechung am 19.12.2006 in unserem Hause und unter Beteiligung des Innenministeriums ausführlich dargelegt, dass es aus unserer Sicht unabdingbar ist, die von der Stadt Heilbronn vorgelegten Zahlen über Lkw-Verkehrszunahmen einer Feinanalyse durch ein Ingenieurbüro zu unterziehen.

Die von der Stadt Heilbronn durch eine Verkehrszählung erhobenen Lkw-Zahlen auf der B 293 in Heilbronn setzen sich zusammen aus Lkw-Mautausweichverkehr, Regionalverkehr zwischen Karlsruhe, Bretten und Heilbronn und umgekehrt, Ziel- und Quellverkehr sowie Baustellenausweichverkehr von der BAB A 6. Welchen Anteil diese unterschiedlichen Verkehrsströme jeweils an der Verkehrszunahme insgesamt haben, kann allein durch eine Verkehrszählung aber nicht festgestellt werden. Damit sind auch die Vorgaben der Straßenverkehrsordnung (StVO) und des dazu ergangenen Einführungserlasses des Innenministeriums Baden-Württemberg vom 17.01.2006 nicht nachgewiesen.
Das Innenministerium verlangt regelmäßig eine Feinanalyse inklusive Verkehrsbefragung als Grundlage für Maßnahmen gegen Mautausweichverkehr und deshalb fordert sie auch das Regierungspräsidium Stuttgart von allen Antragstellern im Regierungsbezirk. Unter dem Gesichtspunkt der Gleichbehandlung muss dies auch für Heilbronn gelten.

In diesem Zusammenhang weisen wir darauf hin, dass der Verwaltungsgerichtshof München in einem vergleichbaren Fall eine Sperrung der B 25 durch die Regierung von Mittelfranken aufgehoben hat, da u.a. die dem Gericht vorgelegten Zahlen die Voraussetzungen des § 45 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 StVO nicht hinreichend begründeten.

Darüber hinaus sollen in einer solchen Feinanalyse auch Aussagen darüber getroffen werden, wie sich ein eventuelles Nachtfahrverbot auf der B 293 auf das übrige Straßennetz auswirken wird. Eine solche Aussage ist für das nachfolgende Anhörungsverfahren ebenfalls unabdingbar.

Nachdem sich die Stadt Heilbronn zwischenzeitlich bereit erklärt hat, das vom Land geforderte Gutachten in Auftrag zu geben, sind wir optimistisch, das Verfahren in absehbarer Zeit abschließen zu können.

Sie weisen darauf hin, dass die Hauptbelastung für die Anwohner nicht in den Nachtstunden, sondern während des Berufsverkehrs morgens und abends besteht. Zur Lösung dieses Problems gibt es die Möglichkeit, straßenverkehrsrechtliche Maßnahmen nach § 45 StVO z.B. aus Lärmschutzgründen zu ergreifen. Wir weisen jedoch darauf hin. dass die Grenzwerte der Lärmschutzrichtlinie tageszeitlich um 10 dB höher liegen als nachts. Insofern sind die Hürden für Abhilfemaßnahmen deutlich höher angesetzt. Die Stadt Heilbronn hat uns hierzu auch keine Planungen vorgelegt.

Ihre Auffassung zu einem Lkw-Durchfahrtsverbot auf der B 293 nach Stuttgarter Vorbild ("was Stuttgart recht ist, kann für Heilbronn nur billig sein"), wird seitens des Regierungspräsidiums Stuttgart nicht geteilt. Als das Regierungspräsidium Stuttgart Ende 2005 einen Aktionsplan zur Luftreinhaltung für die Landeshauptstadt Stuttgart aufstellte (und nach einem Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart auch aufstellen musste), gab es noch keinerlei Rechtsgrundlage für ein emissionsabhängiges Fahrverbot, wie sie seit neuestem durch die Kennzeichnungsverordnung des Bundes zur Verfügung steht. Wir mussten uns daher mit dem besagten Lkw-Durchfahrtsverbot behelfen. Seit es die Möglichkeit gibt, Umweltzonen einzurichten und Fahrverbote entsprechend dem Schadstoffausstoß der Fahrzeug auszusprechen, wird landeseinheitlich (auch auf dem Gebiet der Stadt Heilbronn) mit diesem Instrumentarium geplant. Weitere Lkw-Durchfahrtsverbote sind daher nicht vorgesehen, das Regierungs Präsidium Stuttgart hat auch das ursprünglich geplante Lkw-Durchfahrtsverbot auf dem Gebiet der Gemeinde Pleidelsheim durch ein emissionsabhängiges Fahrverbot ersetzt. Diese Fahrverbote werden voraussichtlich Anfang 2008 in Kraft treten, auch in Stuttgart wird dann das Lkw-Durchfahrtsverbot aufgehoben werden und durch ein emissionsabhängiges Fahrverbot ersetzt.

Mit freundlichen Grüßen
Thomas Röcker

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