Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Himmelsbach,
laut Ihrer eigenen Pressemeldung vom 17.09.2007 sind "auf dem Weg zu einem Nachtfahrverbot auf der B 293 im Stadtteil Böckingen" auch die "erneuten Hindernisse aus dem Weg geräumt", weil das Innenministerium die Schlüssigkeit der "Feinanalyse" des Ingenieurbüros IVV Aachen vom Frühjahr bestätigt und der Gutachter selbst die Ergebnisse bekräftigt habe.
Allein: Es tut sich immer noch nichts - wobei wir erneut auf die Feststellung Wert legen, daß diese Maßnahme von uns als keinesfalls ausreichend angesehen wird.
Dies gilt umso mehr, als uns nunmehr ein Antwortschreiben vom 11.9.2007 des Regierungspräsidiums Stuttgart - Landespolizeidirektion - an eine Mitunterzeichnerin unserer Protestaktion vorliegt, in dem darauf verwiesen wird (wörtlich):
"Andere Maßnahmen wie zum Beispiel die Anordnung von Tempo 30, liegen in der Zuständigkeit der Stadt Heilbronn."
Dies steht nun in erheblichem Widerspruch zum Schreiben Ihrer Verwaltung vom 29.06.2007, in dem es heißt:
"Hierzu bedarf es der Zustimmung des Regierungspräsidiums.
Die Stadt Heilbronn hat diesbezüglich bereits im Jahr 1994 die Zustimmung des Regierungspräsidiums sowohl zur Verminderung der Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h wie auch für ein Nachtfahrverbot für den Lkw-Verkehr auf der B 293 beantragt.
Mit Entscheidung des Regierungspräsidiums vom 09.01.1995 hat das Regierungspräsidium die erforderliche Zustimmung hierzu abgelehnt. Bezüglich der Tempo 30-Regelung wurden erheblich längere Staus in der Großgartacher Straße befürchtet."
Nicht zuletzt diese Argumentation hat uns dazu bewogen, dieser Maßnahme nicht vordergründig ins Auge zu fassen. Davon rücken wir nunmehr ab und nehmen auch diesen "Nachteil" gerne in Kauf, um in der Sache endlich vorwärts zu kommen.
Wir fordern Sie daher nun dazu auf, das lt. RP Stuttgart in Ihrer Zuständigkeit Mögliche zu unternehmen. Sie können sich dazu ein Beispiel an der Stadt Freiburg i.Br. nehmen, die für die Ortsdurchfahrten in ihren Stadtteilen Munzingen, Tiengen und Opfingen ein Durchfahrtsverbot erlassen hat.
Wir verweisen dazu auch nochmals und erneut auf den Inhalt unseres bisher unbeantworteten Schreibens vom 6.9.2007 an das Regierungspräsidium Stuttgart, in dem wir nicht nur auf die Ungleichbehandlung unserer Anliegen gegenüber Stuttgart und Pleidelsheim verweisen, sondern auch unser Unverständnis darüber zum Ausdruck bringen, weshalb in Bayern geht, was bei uns langwierige Probleme bereitet.
Verwiesen hatten wir dabei auf einen Bericht des Bayrischen Rundfunks vom 27.7.07 (http://www.br-online.de/bayern-heute/artikel/0607/27-mautausweichverkehr/index.xml) zur Anordnung des bayrischen Innenministeriums, die B 8 zwischen Straßkirchen und Osterhofen für Lastwagen über 12 Tonnen zu sperren und die im letzten Jahr angeordnete "große Lösung" für die B8 durch die Bezirksregierungen von Unterfranken und Mittelfranken, in Folge derer von der Anschlußstelle Rottendorf/Biebelried an der A 3 bis Nürnberg für die Bundesstraße 8 ein vollständiges Durchfahrverbot für Lkw ab zwölf Tonnen Gesamtgewicht gilt. Auch für den Großraum Würzburg wurde laut Bayrischem Rundfunk vom 25.08.2006 bereits ein solches Verbot bereits am 2. August 2006 erlassen, die Bundesstraße 8 wird also durchgehend zwischen Würzburg und Nürnberg gesperrt (http://www.br-online.de/bayern-heute/artikel/0608/25-mautflucht/index.xml).
Im übrigen erklären wir uns mit den betroffenen Bürgern des Stadtteils Kirchhausen solidarisch, die genauso wie die Anwohner der B 293, den Frankenbacher, Klingenberger und Leingartener Bürgern endlich die längst versprochene Abhilfe dringend erwarten und deshalb zu Recht kein Verständnis für die weiteren Verzögerungen zur Lösung der unerträglich gewordenen Verkehrsprobleme mehr haben.