Antwort der Stadtverwaltung |
Schreiben I
Schreiben II Schreiben III Antwort des RP Brief an den OB Antwort der Stadt Schreiben IV 2.Brief an den OB Antwort des OB(2) |
Angefragt und beantragt wurde zusätzlich zum Schreiben an den OB am 4.6.07: | ||
Fahrverbot für LKW über
12 t auf der B 293
Antrag: Wir beantragen ein Durchfahrverbot für LKW über 12 t auf der B 293 nach § 45 STVO. Begründung: § 45 STVO
läßt im Einvernehmen mit der obersten
Straßenverkehrsbehörde des Landes oder der von ihr
dafür beauftragten Stelle (Abs. 3a) zu, daß die
zuständigen Straßenverkehrsbehörden die Benutzung
bestimmter Straßen oder Straßenstrecken zum Schutz der
Wohnbevölkerung vor Lärm und Abgasen beschränken oder
verbieten und den Verkehr umleiten können (§ 45 Abs.1,
3.). Anfrage: 1. Weshalb wurde diese Maßnahme nicht längst ergriffen? 2. Welche Lärm- und Abgaswerte wurden bisher an welchen Stellen im Bereich der B 293 im Abschnitt zwischen der Einmündung Neckartalstraße bis zur Hünderstraße ermittelt? 3. Weshalb wird nicht Sorge dafür getragen, daß die Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen nach BMI aufgrund der bekannten Zustände auf der B 293 eingehalten werden?
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Antwort der Verwaltung Achtung: Der Text ist vom Original gescannt. Übertragungsfehler sind daher möglich. |
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Fahrverbot für Lkw über 12 Tonnen auf der B 293 Ihre Anfrage/Ihr Antrag vom 04.06.2007
Sehr geehrter Herr Stadtrat Dagenbach,
nach Prüfung des Sachverhalts durch die Fachämter kann ich Ihre Anfrage bzw. Ihren Antrag wie folgt beantworten:
1. Antrag auf ein Durchfahrtsverbot für Lkw über 12 Tonnen auf der B 293 nach § 45 StVO
2. Lärm- und Abgaswerte
3. Lärmschutzrichtlinie
Mit freundlichen Grüßen |