1. Brief an den OB

Schreiben I
Schreiben II
Schreiben III
Antwort des RP
Brief an den OB
Antwort der Stadt
Schreiben IV
Antwort des OB(2)

Herrn
Oberbürgermeister
Helmut Himmelsbach
Rathaus
74072 Heilbronn

Heilbronn, den 04.06.2007

Fahrverbot für LKW über 12 t auf der B 293
Antwort des Regierungspräsidiums Stuttgart
 

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Himmelsbach,

das Regierungspräsidium Stuttgart hat uns mit Schreiben vom 31.05.2005 eine Antwort zu unseren verschiedenen Eingaben zukommen lassen.
In diesem bei uns leider erst an 2.6.07 eingegangen Schreiben (siehe Anlage) heißt es in einem Absatz:

"Sie weisen darauf hin, dass die Hauptbelastung für die Anwohner nicht in den Nachtstunden, sondern während des Berufsverkehrs morgens und abends besteht. Zur Lösung dieses Problems gibt es die Möglichkeit, straßenverkehrsrechtliche Maßnahmen nach § 45 StVO z.B. aus Lärmschutzgründen zu ergreifen. Wir weisen jedoch darauf hin. dass die Grenzwerte der Lärmschutzrichtlinie tageszeitlich um 10 dB höher liegen als nachts. Insofern sind die Hürden für Abhilfemaßnahmen deutlich höher angesetzt. Die Stadt Heilbronn hat uns hierzu auch keine Planungen vorgelegt."

Wir bitten Sie um Stellungnahme zu diesem Schreiben und insbesondere zu der in diesem Absatz enthaltenen letzten Satz, wonach die Stadt Heilbronn hierzu keine Planungen vorgelegt habe.

Interessieren würde uns insbesondere, weshalb dies bisher im Rahmen der Fürsorgepflicht der Verwaltung für die Bürger der Stadt unterlassen wurde und in welcher Weise dies nun schnellstens nachgeholt wird.
Bekanntlich wurden bereits vor einigen Jahren für die Anwohner Zuschüsse für Lärmschutzmaßnahmen seitens der Stadt Heilbronn gewährt.
Das Problem ist also nicht neu.

Mit freundlichen Grüßen

Alfred Dagenbach

Anlage

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