1. Brief an den OB |
Schreiben I
Schreiben II Schreiben III Antwort des RP Brief an den OB Antwort der Stadt Schreiben IV Antwort des OB(2) |
Herrn Heilbronn, den 04.06.2007 Fahrverbot für LKW über 12 t auf der B 293 Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Himmelsbach, das Regierungspräsidium Stuttgart hat uns mit Schreiben vom 31.05.2005 eine Antwort zu unseren verschiedenen Eingaben zukommen lassen.
"Sie weisen darauf hin, dass die Hauptbelastung für die Anwohner nicht in den Nachtstunden, sondern während des Berufsverkehrs morgens und abends besteht. Zur Lösung dieses Problems gibt es die Möglichkeit, straßenverkehrsrechtliche Maßnahmen nach § 45 StVO z.B. aus Lärmschutzgründen zu ergreifen. Wir weisen jedoch darauf hin. dass die Grenzwerte der Lärmschutzrichtlinie tageszeitlich um 10 dB höher liegen als nachts. Insofern sind die Hürden für Abhilfemaßnahmen deutlich höher angesetzt. Die Stadt Heilbronn hat uns hierzu auch keine Planungen vorgelegt."
Wir bitten Sie um Stellungnahme zu diesem Schreiben und insbesondere zu der in diesem Absatz enthaltenen letzten Satz, wonach die Stadt Heilbronn hierzu keine Planungen vorgelegt habe.
Interessieren würde uns insbesondere, weshalb dies bisher im Rahmen der Fürsorgepflicht der Verwaltung für die Bürger der Stadt unterlassen wurde und in welcher Weise dies nun schnellstens nachgeholt wird. Mit freundlichen Grüßen
Alfred Dagenbach |