1. Brief an das RP

Schreiben I
Schreiben II
Schreiben III
Antwort des RP
1.Brief an den OB
Antwort der Stadt
Schreiben IV
2. Brief an den OB
Antwort des OB(2)

Regierungspräsidium Stuttgart
z.H. Herrn Frank B.
Postfach 800709
70507 Stuttgart
zugestellt per:
poststelle@rps.bwl.de

Heilbronn, den 24.10.2006

Nachtfahrverbot nicht ausreichend 

Sehr geehrter Herr B.,

der heutigen Ausgabe der Heilbronner Stimme entnehmen wir auf Seite 31, daß offenbar immer noch weitere Prüfungen für schon seit Jahren von Anwohnern und nun endlich auch von Behörden festgestellten Tatsachen notwendig sind, um endlich gegen die unerträglich gewordene Belastungen durch den LKW-Verkehr auf der B 293, insbesondere im Abschnitt auf Heilbronn-Böckinger Gemarkung, etwas zu unternehmen.

Das ist für uns unverständlich, denn wir halten nach wie vor auch den offenbar inzwischen endlich vorgelegten Antrag der Stadt auf ein Nachtfahrverbot für LKW auf der Bundesstraße 293 für keine ausreichende Maßnahme, um die Probleme, die der stark zugenommene LKW-Verkehr auf der Böckinger Großgartacher Straße verursacht, zu beheben.

Leider hat erst die Initiative des Brettener Oberbürgermeisters auch bei der Heilbronner Verwaltungsspitze zum Aufwachen in dieser Angelegenheit geführt, womit sich das Herabspielen der Angelegenheit nicht länger weiterführen ließ.

Es ist zwar der ruhestörende Lärm durch LKW auch bei Nacht unerträglich, doch treten die Hauptprobleme vor allem schon morgens und abends während des Berufsverkehrs auf.

Mitverursacher für kilometerlange Staus, bei denen sich oft LKW an LKW reiht, ist zudem die von der zuständigen Stelle angeblich nicht behebbare schlampige Verkehrsregelung an der Kreuzung „Sonnenbrunnen“, verursacht durch die Stadtbahn – wiewohl das mit dem Eisenbahnverkehr vor Einrichtung dieses fehlgeplanten fahrenden Verkehrshindernisses gut funktioniert hat.

Die Belästigung durch den LKW-Verkehr geht Hunderte Meter tief in Anwohner- und Wohngebiete hinein. Häuser nördlich der Großgartacher Straße und sogar südlich der Stadtbahnlinie zeigen zunehmend Risse und infolge dessen finden in einzelnen Häusern täglich dutzendweise „Erdbeben“ mit Auf- und Ab-Bewegungen (!) statt.

Deshalb sind für uns weitere Maßnahmen, wie die Beschränkung von 30 km/h für LKW notwendig [*].

Ein anvisiertes Nachtfahrverbot, wie von der Heilbronner Verwaltung beantragt, ist für uns nicht ausreichend.

Wir verlangen zusammen mit den Anwohnern ein Fahrverbot für LKW über 12 Tonnen, was rechtlich zulässig ist.

Der Heilbronner Verwaltungsspitze ist laut einer eigens von ihr herausgegebenen Pressemitteilung selbst bekannt, daß ein Nachtfahrverbot nur einen minimalen Bruchteil des Lkw-Verkehrs zwischen 22 Uhr abends und 6 Uhr morgens trifft. Hier geht es nicht darum, ob „ein umfangreicheres Lkw-Fahrverbot politisch nicht durchsetzbar ist“, was genügend über die offenbare Methodik der Entscheidungsfindung aussagt, sondern darum, daß von den Anwohnern ohne weiteres Hinauszögern und Hinhalten weitere Schäden abgewendet werden.

Es kommt hinzu, daß die B293 in diesem Bereich nicht für diese Belastung ausgelegt ist.

Gleichzeitig bitten wir um Auskunft darüber, wer für weitere Schäden am Eigentum von Anwohnern aufkommt, insbesondere, wenn trotz vorhandener Erkenntnisse über die Belastung der Straße weiterhin nichts entscheidendes unternommen wird.

Mit freundlichen Grüßen

Alfred Dagenbach


Regierungspräsidium Stuttgart
z.H. Herrn Frank B.
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70507 Stuttgart
zugestellt per:
poststelle@rps.bwl.de

Heilbronn, den 30.03.2007

Nachtfahrverbot nicht ausreichend 

Sehr geehrter Herr B.,

bezugnehmend auf unser am Mittwoch, 28.3.2007 geführten Telefongesprächs, bei dem es sich auch um die bisher ausstehende Beantwortung unseres Schreibens vom 24.10.2006 gehandelt hat, bitte ich zur Kenntnis zu nehmen, daß wir die darin enthaltene Anregung, auch die Beschränkung von 30 km/h für LKW als weitere Maßnahme zu prüfen, nicht aufrechterhalten.

Diese Maßnahme würde auf der im Bereich des Stadtteils Heilbronn-Böckingen lediglich 2-spurigen B293 zu erheblichen Verkehrsbehinderungen mit nachfolgend verschärftem Stau hinter den LKW führen.

Zwar wäre – wie auch von uns in Betracht gezogen – eine Reduzierung des LKW-Aufkommens dadurch zu erzielen, einzelne zur Nahversorgung die Straße dennoch befahrende LKW würden aber die Maßnahme konterkarieren.

Wir halten jedoch aufrecht, daß ein anvisiertes Nachtfahrverbot, wie von der Heilbronner Verwaltung beantragt, für uns zur Behebung der Probleme völlig unzureichend ist und erwarten von der zuständigen Abteilung zusammen mit den Anwohnern ein generelles Fahrverbot für LKW über 12 Tonnen, wie rechtlich auch zulässig ist.

Mit freundlichen Grüßen

Alfred Dagenbach

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