Regierungspräsidium Stuttgart
Herrn Regierungspräsident
Dr. Udo Andriof
Ruppmannstr. 21
70565 Stuttgart

Antwort des Regierungspräsidiums

Heilbronn, den 06.09.2007

Fahrverbot für LKW über 12 t auf der B 293
Hier: Vergleichbare Handlungsweise in Bayern durch Sperrung der B8

Sehr geehrter Herr Regierungspräsident Dr. Andriof,

wir kommen heute erneut auf Sie zu.

In der Beantwortung auf unsere Schreiben vom 24.10.2006, 30.03.2007, 17.04.2007 und 4.05.2007, hier eingegangen am 02. Juni 2007 teilt uns Ihr Herr Thomas Röcker u.a. auf unsere Forderungen nach Sperrung der B 239 für LKW über 12 t mit Ausnahme des Anliegerverkehrs mit, daß der Verwaltungsgerichtshof München in einem vergleichbaren Fall eine Sperrung der B 25 durch die Regierung von Mittelfranken aufgehoben hat, da u.a. die dem Gericht vorgelegten Zahlen die Voraussetzungen des § 45 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 StVO nicht hinreichend begründeten. Nachdem inzwischen nach unseren Informationen die Stadt Heilbronn die von Ihnen angeforderten Zahlen vorgelegt hat, gibt es für uns keinen ersichtlichen Grund mehr, hier nicht ein Fahrverbot, wie von uns gefordert, anzuordnen. Wir sind nach wie vor der Auffassung, daß ein Nachtfahrverbot alleine in keiner Weise den Problemen, die sich hauptsächlich tagsüber ergeben, gerecht wird.

Es ist uns auch unverständlich, weshalb auf die Forderung nach Gleichbehandlung der B 293 nach Stuttgarter Vorbild ("was Stuttgart recht ist, kann für Heilbronn nur billig sein"), von Ihnen abgelehnt wird. Mindestens bis zum Erlaß des höchst umstrittenen landeseinheitlich geplanten emissionsabhängigen Fahrverbotes könnte - sofern man zur Abhilfe überhaupt Willens ist - , für die B293 dasselbe angeordnet werden, was in Stuttgart und Pleidelsheim möglich ist. Auch dort gilt Ihre Anordnung ja nur vorübergehend.

Unverständlich ist uns auch, weshalb in Bayern geht, was bei uns langwierige Probleme bereitet. So wurde laut einem Bericht des Bayrischen Rundfunks vom 27.7.07 (http://www.br-online.de/bayern-heute/artikel/0607/27-mautausweichverkehr/index.xml) auf Anordnung des bayrischen Innenministeriums die B 8 zwischen Straßkirchen und Osterhofen für Lastwagen über 12 Tonnen gesperrt. Wir verweisen in diesem Zusammenhang auch auf die im letzten Jahr angeordnete "große Lösung" für die B8 durch die Bezirksregierungen von Unterfranken und Mittelfranken, bei der von der Anschlußstelle Rottendorf/Biebelried an der A 3 bis Nürnberg für die Bundesstraße 8 ein vollständiges Durchfahrverbot für Lkw ab zwölf Tonnen Gesamtgewicht gilt. Für den Großraum Würzburg wurde laut Bayrischem Rundfunk vom 25.08.2006 bereits ein solches Verbot bereits am 2. August 2006 erlassen, die Bundesstraße 8 wird also durchgehend zwischen Würzburg und Nürnberg gesperrt (http://www.br-online.de/bayern-heute/artikel/0608/25-mautflucht/index.xml).

Im Übrigen dürfen wir nochmals auf unsere erbetenen Sofortmaßnahmen gegen den Mautausweichverkehr durch LKW verweisen, wie wir sie insbesondere im Schreiben vom 4.5.2007 Ihnen vorgetragen haben.

Da durch das Thema "Tunnellösung" im Rahmen einer ursprünglich erst für das Jahr 2012 avisierten Fertigstellung der Verlängerung der Saarlandstraße und Umgehung Leingarten/Klingenberg eine weitere Verzögerung nicht auszuschließen ist, sehen wir dringenden Handlungsbedarf, was im Hinblick auf eine künftige Entlastung durch die "Neue B 293" (Saarlandstraßen-Verlängerung) darüber hinaus auch für die belasteten Anwohner der Stadtteile Frankenbach und Klingenberg sowie die der Gemeinde Leingarten gilt.

Wir bitten nun darum, die betroffenen Anwohner endlich im Rahmen der Ihnen sehr wohl gegebenen Möglichkeiten zu entlasten und die von Ihnen längst erwogenen entsprechenden Maßnahmen nicht weiter hinauszuzögern. Der Regierungsbezirk Stuttgart besteht nach unserer Kenntnis nicht allein aus der Landeshauptstadt oder der Region Stuttgart.

Mit freundlichen Grüßen

Alfred Dagenbach, Vorsitzender

Zur Kenntnis:
Stadt Heilbronn, z Hd. Herrn Oberbürgermeister Helmut Himmelsbach
Stadt Bretten, z. Hd. Herrn Oberbürgermeister Paul Metzger
Presseverteiler

Antwort des Regierungspräsidiums

Baden-Württemberg
REGIERUNGSPRÄSIDIUM STUTTGART
STRASSENWESEN UND VERKEHR

Bürgerbewegung PRO Heilbronn
Großgartacher Str. 220
74080 Heilbronn

Fahrverbot für LKW über 12 t auf der B 293 u.a.
Ihr Schreiben an Herrn Regierungspräsident Dr. Andriof vom 06.09.2007

17.12.2007
[Poststempel 28.12.2007]
[Eingang 29.12.2007]

Sehr geehrter Herr Dagenbach, sehr geehrte Damen und Herren,

Herr Regierungspräsident Dr. Andriof hat mich beauftragt, Ihr erneutes Schreiben vom 06.09.2007 zu beantworten.

Zwischenzeitlich ist das Fahrverbot für den LKW-Durchgangsverkehr ab 12 t auf der B 293 in der Nachtzeit zwischen 22.00 Uhr und 06.00 Uhr in Kraft getreten. Sofern Sie eine Ganztagessperrung für LKW über 12t fordern, dürfen wir in Übereinstimmung mit dem Innenministerium Baden-Württemberg darauf hinweisen, dass es sich bei der Zunahme der LKW-Verkehre am Tag nicht allein um Durchgangsverkehre handelt, sondern in erheblichem Umfang auch um mautbedingt verlagerte regionale Verkehre - d.h. Mautausweichverkehre, die ihre Quelle oder ihr Ziel in der Region haben. Diese mautbedingt verlagerten regionalen Verkehre dürfen weiterhin berechtigterweise auf den Bundesstraßen fahren. Somit fehlt die Rechtsgrundlage für die Anordnung eines ganztägigen Fahrverbots für den LKW-Durchgangsverkehr, da die „erheblichen Auswirkungen veränderter Verkehrsverhältnisse" am Tag überwiegend nicht dem Durchgangsverkehr zuzuordnen sind.

Am Tag erreicht die Zunahme des LKW-Durchgangsverkehrs nicht den Umfang, der angesichts des Widmungszweckes von Bundesstraßen, die grundsätzlich auch der Abwicklung des überregionalen Verkehrs dienen sollen, ein Einschreiten erfordern bzw. rechtfertigen würde. Ein ganztägiges Fahrverbot würde bei tagsüber öfter auftretenden problematischen Verkehrsverhältnissen auf der Autobahn - etwa bei Unfällen -ein Ausweichen auf das Bundesstraßennetz unmöglich machen. Außerdem würde sich die Ferienreiseverordnung, die LKW ab 7,5 t zGG in den Sommermonaten an Samstagen von 07.00 Uhr bis 20.00 Uhr die Benutzung der hier betroffenen Autobahnen verbietet, fast wie ein generelles Fahrverbot auswirken, da auch die für den Durchgangsverkehr gesperrten Bundesstraßen nicht befahren werden dürften. Zur Klarstellung weisen wir nochmals darauf hin, dass das LKW-Durchfahrtsverbot füi Stuttgart zu einem Zeitpunkt angeordnet wurde, als die Kennzeichnungsverordnung des Bundes, die emissionsabhängige Fahrverbote in sogenannten Umweltzonen vorsieht, noch nicht in Kraft war. Nur aus diesem Grunde war es damals rechtlich möglich, dieses LKW-Durchfahrtsverbot in Stuttgart anzuordnen. Die Kennzeichnungsverordnung schafft eine insoweit abschließende Rechtslage mit der Folge, dass das LKW-Durchfahrtsverbot in Stuttgart mit Inkrafttreten der Umweltzone Stuttgart am 01.03.2008 wegfallen wird. Dies ist auch sachgerecht, denn es ist nicht nachvollziehbar, warum LKW mit der neuestens Abgastechnik (z.B. EURO 5) aus Luftreinhalte-gründen die Durchfahrt verboten werden soll. Viel effektiver und nachvollziehbarer ist die Fahrzeuge nach ihrem Schadstoffausstoß gestaffelt fahren zu lassen bzw. ihnen die Durchfahrt zu verbieten. Folgerichtig ist auch für die Stadt Heilbronn eine Umweltzone geplant, die Stadt Heilbronn möchte jedoch die Ergebnisse der anderen Umweltzonen zunächst abwarten. Nach dem jüngsten Beschluss der EU drohen den Kommunen auch erst ab 2011 Konsequenzen, falls sie die Grenzwerte der Lufteinhal tung nicht einhalten.

Auch das Durchfahrtsverbot auf der B 8 in Bayern kann als Vergleichsbeispiel nicht herangezogen werden. Das Regierungspräsidium Stuttgart hat in Zusammenarbeit mit dem Regierungspräsidium Karlsruhe bereits im Juni 2006 die B 10 bzw. B 35 für LKW über 12t nachts gesperrt, da die Voraussetzungen für eine Sperrung dort offen kundig gegeben waren. Zum damaligen Zeitpunkt war auf den besagten Bundesstra ßen eine Zunahme des LKW-Verkehrs von ca. 110 % gegeben. Von einer solchen Zunahme ist die B 293 glücklicherweise verschont geblieben.

Mit freundlichen Grüßen
Thomas Röcker