Briefe

Bürger wehren sich gegen den Amtsschimmel
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...da lacht der Amtsschimmel

Antwort des Regierungspräsidium Stuttgart vom 07.02.2008

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Schreiben an das Regierungspräsidium Stuttgart vom 28.1.2008

Elke Ruoff-Mordhorst
Wänken 3, 74211 Leingarten
Tel: 07131-901106, Fax: 07131-901107

Regierungspräsidium Stuttgart
Postfach 80 07 09
70507 Stuttgart
Herrn Dr. Bussek

2008-01-28

Verkehrslärm entlang der B 293/L 1105 in Leingarten
Aktenzeichen 41-3900/HN-B 293 Südostrampe/11
Ihr Schreiben vom 14.01.2008


Sehr geehrter Herr Dr. Bussek,

Ihr Schreiben vom 14.01.2008 haben wir erhalten.
Es freut uns, daß das Regierungspräsidium endlich erkannt hat, daß es sich um Lärmvorsorge handelt.
Es sind jedoch einige Unklarheiten, die der Klärung bedürfen:

Uns liegt aus dem RP Stuttgart, Ref. 45 eine Lärmkarte vor, aus dieser Karte geht hervor, daß an unserem Grundstück der Pegelwert LrN (Beurteilungspegel Nacht) von kleiner oder gleich 56 dB(A) ankommen, was sich mit den Werten von 55 dB(A) in der Nacht, die wir von Herrn Gartenmaier schriftlich erhielten, deckt. Demzufolge liegt eine massive Überschreitung der Immissionsgrenzwerte an unserem Grundstück vor.

Grenzwerte Tags 64 dB (A)
Nachts 54 dB (A)

Sie kommen in Ihrem Schreiben bei ihren Berechnungen – die, wie Sie schreiben nach der VlärmSchR97 erstellt haben auf folgende Immissionswerte

Südostseite: 53 dB(A) tags und 46 dB(A) nachts
Südwestseite 54 dB(A) tags und 47 dB(A) nachts

Sie haben in Ihrer aufwendigen Berechnung folgende Verkehrsbelastung zugrunde gelegt:

a) B 293. DTV = 15.700 Kfz./24h, Schwerlastverkehr = 11%, v = 70 km/h
b) L 1105 DTV = 4.800 Kfz./24h, Schwerlastverkehr = 4%, v = 70 km/h
c) je Rampe DTV = 2.000 Kfz./24h, Schwerlastverkehr = 4,5%, v = 50 km/h

Ihr Ergebnis: 53/54 dB(A) tags und 46/47 dB(A) nachts

Die Gemeinde Leingarten hat vom Regierungspräsidium Stuttgart – Straßenwesen und Verkehr die Lärmsituation an der B 293 und L 1105 untersuchen lassen.
Das Untersuchungsergebnis liegt uns vor.

a) B 293 DTV = 15.700 Kfz./24h, Schwerlastverkehr = 10,9%, v = 70 km/h
b) L 1105 DTV = 4.800 Kfz./24h, Schwerlastverkehr = 3,6%, v = 70 km/h
Keine Angaben zu den beiden Rampen

Ergebnis: nachts kleiner oder gleich 56 dB(A),
was sich mit der Aussage des Herrn Gartenmaier deckt.

Sie haben in Ihrer Berechnung einen höheren Schwerlastverkehrsanteil und eine um 9db(A) niedrigere Lärmbelästigung.

Kann ich nun als ehrlicher, gesetzestreuer Steuerzahler davon ausgehen, dass durch Zunahme von Schwerlastverkehr auf der B 293 und der L 1105 und der neuen Gewerbeanbindung mit einem Kreisel von 60 Meter Durchmesser in ca. 50 Meter Entfernung von meinem Wohn- und Schlafzimmerfenster der Beurteilungspegel an unserem Grundstück nochmals um 9 dB(A) unter nicht Beachtung vom § 50 BlmschG sinkt?

Ich bitte um Schriftliche Bestätigung Ihrerseits zu der oben genannten Aussage.

Ferner liegen mir die vom Regierungspräsidium anerkannten Zahlen der Verkehrszählung der Stadt Heilbronn auf der B 293 Messpunkt Heilbronn-Böckingen, Hünderstraße vor, welche besagen, daß dort am 10.3.2005 - 16.300 Kfz/24h gezählt wurden.
Bei der Verkehrszählung am 10.05.2006 sind es bereits 17.431 Kfz/24h.

Da das Rechenverfahren zur Ermittlung des Beurteilungspegels an Straßen in der 16.BlmSchV mit Vorgabe der Gleichung zur Berechnung vorgegeben ist, und diese Verordnung seit dem 12. Juni 1990 mit Änderung am 25.September in Kraft ist,
stellen wir uns die Frage, wer hier die falschen Auskünfte vom Regierungspräsidium Baden Württemberg bekommt.

Die Gemeinde Leingarten oder Ich als Bürger und Steuerzahler.
Darf Ich davon Ausgehen, daß das Regierungspräsidium gegenüber der Gemeinde Leingarten mit Ihren 10 000 Einwohnern keine Falschaussage bzgl. Lärmschutzuntersuchung gemacht hat?

Wenn gegenüber der Gemeinde Leingarten keine Falschaussage gemacht wurde, dann sind die Grenzwerte der von Ihnen zugegeben Lärmvorsorge und die bei Planung und Neubau von Straßen und in der gültigen DIN 18005 angegebenen Grenzwerte an unserem Grundstück weit überschritten.

Wir fordern Sie nochmals auf passiven Lärmschutz an unserem Grundstück zu betreiben!

Eine Wertminderung unseres Anwesens durch das Nichtbeachten der derzeit gültigen Gesetze und Verordnungen Ihrerseits werde ich nicht hinnehmen!

Eine Erhöhung um 3dB(A) des Beurteilungspegels ist nicht nötig da eine umfassende Planung des kreuzungsfreien Umbaus der B293/L 1105 vorangegangen war.

Unseren bisher geführten Schriftverkehr mit dem Regierungspräsidiums können Sie im Internet unter www.pro-Heilbronn.de, bzw. www.leingartener.extrabrief.de nachlesen

Ich erwarte Ihre Antwort bis spätestens 7. Februar 2008 und verbleibe

mit freundlichem Gruß
Elke Ruoff-Mordhorst


Antwort des Regierungspräsidium Stuttgart vom 14.01.2008

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Antwort der Gemeinde Leingarten vom 18.12.2007


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Skizze nach dem amtlichen Plan
Originalkarte liegt dem Verfasser vor und kann bei Interesse eingesehen werden.


ePost-Korrespondenz mit dem Regierungspräsidium Stuttgart
(Hervorhebungen durch die Redaktion)

Von: klaus mordhorst [...]
Gesendet: Freitag, 26. Oktober 2007 10:04
An: Gartenmaier, Günter (RPS)
Betreff: Ihr Schreiben v.24.10.2007

Az. 47.1-3900/HN=B293 Südostrampe/11

Sehr geehrter H.Gartenmaier

Um Ihr Schreiben abschließend bewerten zu können bitten wir Sie, uns den von Ihnen angesprochenen weit unter 70/60 dB (A) liegenden vorhandenen Beurteilungspegel mitzuteilen.

Mit freundlichen Grüßen
Elke Ruoff - Mordhorst

Von: Gartenmaier, Günter (RPS) [...]
Gesendet: Freitag, 26. Oktober 2007 15:20
An: klaus mordhorst
Betreff: AW: Ihr Schreiben v.24.10.2007

Sehr geehrte Frau Ruoff-Mordhorst,

der vorhandene Beurteilungspegel an Ihrem Anwesen liegt nach einer überschlägigen Ermittlung und unter Berücksichtigung beider Schallquellen (B 293 und L 1105) bei etwa 64 / 55 dB(A) tags / nachts.

Mit freundlichen Grüssen

Günter Gartenmaier
Leiter des Baureferats Nord
Regierungspräsidium Stuttgart
Dienstsitz Heilbronn
Rollwagstraße 16
74072 Heilbronn
[...]

Von: klaus mordhorst [...]
Gesendet: Dienstag, 30. Oktober 2007 22:17
An: Gartenmaier, Günter (RPS)
Betreff: AW: Ihr Schreiben v.24.10.2007

Sehr geehrter Herr Gartenmaier

Vielen Dank für Ihre schnelle Antwort.

Leider ist bei uns noch eine Frage an Sie offen. Wie hoch war vor beginn der Baumassnahme unter Berücksichtung des Bewuchses des Hanges an der B293 der Beurteilungspegel an unserem Grundstück?

Wird der Schienenverkehr der in ca. 800m entfernt von unserem Anwesen die der Berechnung des Beurteilungspegels auch berücksichtigt?

Mit freundlichem Gruß
Elke Ruoff-Mordhorst

Von: Gartenmaier, Günter (RPS) [...]
Gesendet: Montag, 5. November 2007 18:23
An: klaus mordhorst
Betreff: AW: Ihr Schreiben v.24.10.2007

Sehr geehrte Frau Ruoff-Mordhorst,

ein Bewuchs ist (rechnerisch) erst dann schallabsorbierend wirksam, wenn er dicht, in der Höhe gestuft und vor allem ziemlich tief (mind. 100 m) ist. Da dies in Ihrem Falle nicht zutrifft, können Sie von einem etwa gleichen Pegel vorher/nachher ausgehen, auch wenn der subjektive Eindruck vielleicht anders ist.

Der Schienenverkehr spielt bei der Berechnung des Straßenlärms grundsätzlich keine Rolle, schon gar nicht bei der großen Entfernung.
Merke: Nicht alles Hörbare ist bereits störend und womöglich unzumutbar!

In der Hoffnung, nun alle Fragen zum Lärmschutz beantwortet zu haben,
grüße ich Sie freundlich

Günter Gartenmaier

Von: klaus mordhorst [...]
Gesendet: Dienstag, 6. November 2007 09:55
An: Gartenmaier, Günter (RPS)
Betreff: AW: Ihr Schreiben v.24.10.2007

Sehr geehrter Herr Gartenmaier

Merke: Nicht alles Hörbare ist bereits störend und womöglich unzumutbar!

Merke: Auch für die Verwaltung gelten gesetzliche Vorgaben und Richtlinien und solange das Recht auf Körperliche Unversehrtheit und Schutz des Eigentums von Ihnen nicht geachtet wird, solange haben wir Fragen zum Lärmschutz.

---------------------------Vermeidbarer Lärm ist unzumutbar------------------------------

Mit freundlichen Grüßen aus der Lärmhölle
Klaus Mordhorst

Schreiben an das Regierungspräsidium Stuttgart vom 5.11.2007

Schreiben an das RPStuttgart, Seite 1
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Schreiben an das Regierungspräsidium Stuttgart, Seite 2
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Schreiben an das Regierungspräsidium Stuttgart, Seite 3
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Schreiben an das Regierungspräsidium Stuttgart, Seite 4
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