Briefe
Bürger
wehren sich gegen den Amtsschimmel |
![]() |
Antwort des Regierungspräsidium Stuttgart vom 07.02.2008
![]() |
![]() |
Zum Vergrößern Seiten anklicken
Schreiben an das Regierungspräsidium Stuttgart vom 28.1.2008
Elke Ruoff-Mordhorst Wänken 3, 74211 Leingarten Tel: 07131-901106, Fax: 07131-901107 Regierungspräsidium Stuttgart Postfach 80 07 09 70507 Stuttgart Herrn Dr. Bussek 2008-01-28 Verkehrslärm entlang der B 293/L 1105 in Leingarten Aktenzeichen 41-3900/HN-B 293 Südostrampe/11 Ihr Schreiben vom 14.01.2008 Sehr geehrter Herr Dr. Bussek, Ihr Schreiben vom 14.01.2008
haben wir erhalten. Uns liegt aus dem RP
Stuttgart, Ref. 45 eine Lärmkarte vor, aus dieser Karte
geht hervor, daß an unserem Grundstück der Pegelwert
LrN (Beurteilungspegel Nacht) von kleiner oder gleich 56
dB(A) ankommen, was sich mit den Werten von 55 dB(A) in
der Nacht, die wir von Herrn Gartenmaier schriftlich
erhielten, deckt. Demzufolge liegt eine massive Überschreitung
der Immissionsgrenzwerte an unserem Grundstück vor. a) B 293. DTV = 15.700
Kfz./24h, Schwerlastverkehr = 11%, v = 70 km/h |
Antwort des Regierungspräsidium Stuttgart vom 14.01.2008
![]() |
![]() |
Zum Vergrößern Seiten anklicken
Antwort der Gemeinde Leingarten vom 18.12.2007
![]() Zum Vergrößern Schreiben anklicken |
![]() Zum Vergrößern Karte anklicken Skizze nach dem amtlichen Plan Originalkarte liegt dem Verfasser vor und kann bei Interesse eingesehen werden. |
ePost-Korrespondenz
mit dem Regierungspräsidium Stuttgart
(Hervorhebungen
durch die Redaktion)
Von: klaus mordhorst [...] Gesendet: Freitag, 26. Oktober 2007 10:04 An: Gartenmaier, Günter (RPS) Betreff: Ihr Schreiben v.24.10.2007 Az. 47.1-3900/HN=B293 Südostrampe/11 Sehr geehrter H.Gartenmaier Um Ihr Schreiben abschließend bewerten zu können bitten wir Sie, uns den von Ihnen angesprochenen weit unter 70/60 dB (A) liegenden vorhandenen Beurteilungspegel mitzuteilen. Mit freundlichen Grüßen Elke Ruoff - Mordhorst |
Von: Gartenmaier, Günter (RPS) [...] Gesendet: Freitag, 26. Oktober 2007 15:20 An: klaus mordhorst Betreff: AW: Ihr Schreiben v.24.10.2007 Sehr geehrte Frau Ruoff-Mordhorst, der vorhandene Beurteilungspegel an Ihrem Anwesen liegt nach einer überschlägigen Ermittlung und unter Berücksichtigung beider Schallquellen (B 293 und L 1105) bei etwa 64 / 55 dB(A) tags / nachts. Mit freundlichen Grüssen Günter Gartenmaier Leiter des Baureferats Nord Regierungspräsidium Stuttgart Dienstsitz Heilbronn Rollwagstraße 16 74072 Heilbronn [...] |
Von: klaus mordhorst [...] Gesendet: Dienstag, 30. Oktober 2007 22:17 An: Gartenmaier, Günter (RPS) Betreff: AW: Ihr Schreiben v.24.10.2007 Sehr geehrter Herr Gartenmaier Vielen Dank für Ihre schnelle Antwort. Leider ist bei uns noch eine Frage an Sie offen. Wie hoch war vor beginn der Baumassnahme unter Berücksichtung des Bewuchses des Hanges an der B293 der Beurteilungspegel an unserem Grundstück? Wird der Schienenverkehr der in ca. 800m entfernt von unserem Anwesen die der Berechnung des Beurteilungspegels auch berücksichtigt? Mit freundlichem Gruß Elke Ruoff-Mordhorst |
Von: Gartenmaier, Günter (RPS) [...] Gesendet: Montag, 5. November 2007 18:23 An: klaus mordhorst Betreff: AW: Ihr Schreiben v.24.10.2007 Sehr geehrte Frau Ruoff-Mordhorst, ein Bewuchs ist (rechnerisch) erst dann schallabsorbierend wirksam, wenn er dicht, in der Höhe gestuft und vor allem ziemlich tief (mind. 100 m) ist. Da dies in Ihrem Falle nicht zutrifft, können Sie von einem etwa gleichen Pegel vorher/nachher ausgehen, auch wenn der subjektive Eindruck vielleicht anders ist. Der Schienenverkehr spielt bei der Berechnung des Straßenlärms grundsätzlich keine Rolle, schon gar nicht bei der großen Entfernung. Merke: Nicht alles Hörbare ist bereits störend und womöglich unzumutbar! In der Hoffnung, nun alle Fragen zum Lärmschutz beantwortet zu haben, grüße ich Sie freundlich Günter Gartenmaier |
Von: klaus mordhorst [...] Gesendet: Dienstag, 6. November 2007 09:55 An: Gartenmaier, Günter (RPS) Betreff: AW: Ihr Schreiben v.24.10.2007 Sehr geehrter Herr Gartenmaier Merke: Nicht alles Hörbare ist bereits störend und womöglich unzumutbar! Merke: Auch für die Verwaltung gelten gesetzliche Vorgaben und Richtlinien und solange das Recht auf Körperliche Unversehrtheit und Schutz des Eigentums von Ihnen nicht geachtet wird, solange haben wir Fragen zum Lärmschutz. ---------------------------Vermeidbarer Lärm ist unzumutbar------------------------------ Mit freundlichen Grüßen aus der Lärmhölle Klaus Mordhorst |
Schreiben an das Regierungspräsidium Stuttgart vom 5.11.2007
![]() Schreiben an das RP Stuttgart, Seite 1 |
![]() Schreiben an das RP Stuttgart, Seite 2 |
|
![]() Schreiben an das RP Stuttgart, Seite 3 |
![]() Schreiben an das RP Stuttgart, Seite 4 |