Für die Haselter-Siedlung:
Lärmschutzwand gefordert
Ablehnende Antwort der Verwaltung und die Replik dazu

Risse an den Häusern entlang der B 293
- anklicken zum vergrößern Auf den lärmreichen und nicht erschütterungsfreien Betrieb der Stadtbahn auf Höhe der Haselter-Siedlung wurde die Verwaltung bei verschiedenen Gelegenheiten bereits mehrfach hingewiesen. Außer mündlichen Zusagen, sich darum kümmern zu wollen, wurde bisher jedoch keine Änderung festgestellt.
Nun stellte es sich in einem Telefongespräch mit einem Vertreter der Verkehrsbetriebe sogar heraus, daß die Stadtbahnführer wohl Anweisung hätten, so schnell wie möglich die Strecke zu fahren, da nach der Nutzungszeit bei der Deutschen Bahn AG Abgaben entrichtet werden müßten und dabei die Richtgeschwindigkeit 100 km/h Stunde sei.
Reduzierte Geschwindigkeiten seien lediglich für die Innenstadt vorgesehen.
Dies führt zu einer erheblichen Lärmbelästigung, die sogar den Verkehr auf der parallel verlaufenden B 293 übetrifft und zu erheblichen Erschütterungen an den Häusern der Straße "Im Haselter" führt.
Rißbildungen werden darauf zurückgeführt.
Des weiteren wird bemängelt, daß der Eilzug in Böckingen, insbesondere am Sonnenbrunnen, nicht hält.
Die durch den Betrieb der Stadtbahn ausgelösten Verkehrsprobleme vom Sonnenbrunnen bis zur Oststraße und deren Unlösbarkeit durch die Stadtverwaltung sind bereits ebenso bekannt, wie die Belastung der Bürger durch ein immer größere werdendes und das der Verkehrsbetriebe übersteigende Defizit; es braucht daher in diesem Zusammenhang nicht weiter konkretisiert zu werden.
PRO-Vorsitzender und Stadtrat Alfred Dagenbach hat daher jetzt in einem Schreiben an die Heilbronner Stadtverwaltung wörtlich folgende Anträge gestellt:

Die Verwaltung trägt dafür Sorge, daß
1. die Geschwindigkeit der Stadtbahn bereits vor der Einfahrt in bebaute Stadtteile auf höchstens 50 km/h reduziert wird,
2. eine Lärmschutzwand entlang der Haselter-Siedlung, auch bzgl. des offenbar unlösbaren Problems mit dem LKW-Ausweichverkehr, errichtet sowie geprüft wird, welche Lösungsmöglichkeiten es zugunsten der Anwohner der Großgartacher Straße hierzu geben kann,
3. die durch die Stadtbahn ausgelösten Verkehrsprobleme einer Lösung zugeführt werden,
4. daß der Eilzug auch in Böckingen hält.

Ablehnende Antwort der Verwaltung:

Die Verwaltung antwortet darauf ablehnend. Sie antwortet, nachdem die von ihr eingeholten Stellungnahmen der AVG und der SWH-Verkehrsbetriebe vorliegen, wie folgt:

Die Eisenbahnstrecke Heilbronn - Karlsruhe ist seit 1880 durchgehend befahrbar. Somit ist eindeutig, dass der Betrieb der damaligen Königlich Württembergischen Staatseisenbahn Jahrzehnte vor einer Bebauung der Haselter-Siedlung aufgenommen wurde. Die Strecke wurde von der DB AG an die AVG verpachtet, somit ist die AVG sowohl für die Infrastruktur als auch für oen ßetrieo zuständig. Die Strecke ist in diesem Bereich eine zweigleisige Hauptbahn mit einer Höchstgeschwindigkeit von 120 km/h. Es wäre also jederzeit möglich andere Personenzüge als Stadtbahnen bzw. Güterverkehr mit dieser Geschwindigkeit über die Strecke zu führen. Bis in die 70er Jahre hinein wurde ein intensiver Personen- und Güterverkehr auf der Strecke betrieben. Erst nach und nach wurden diese Verkehre vom Bahnbus bzw. vom LKW abgelöst. Allerdings wurde bis in den 70er Jahre hinein mit Dampfbetrieb gefahren, danach mit Diesellokomotiven, die entsprechende Emissionen hinsichtlich Lärm und Abgasen bzw. Abdampf verursacht haben.
Mit der Stadtbahn ist nun eine deutlich intensivere Nutzung, als dies in den letzten Jahren unter DB-Regie der Fall war, eingetreten. Am Bestand und an der Trassierung der Eisenbahnstrecke hat sich allerdings nichts geändert.

Die Fahrplangeschwindigkeit der Stadtbahn in diesem Bereich ist auf 100 km/h festgesetzt, was der zugelassenen Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeuges entspricht, die Begrenzung liegt also nicht in Gründen der Streckenbeschaffenheit, sondern am technischen Vermögen der Fahrzeuge.
Zu den Anträgen im Einzelnen:
Zu 1.)
Die Stadtverwaltung Heilbronn ist für die Festsetzung der Geschwindigkeiten im Eisenbahnbereich nicht zuständig. Eine Reduzierung auf 50 km/h hätte erheblich längere Fahrzeiten zur Folge, wodurch das Fahrplankonzept überarbeitet werden müsste. Die Attraktivität des Verkehrs würde deutlich leiden. Wenn man diesen Grundsatz auf die Gesamtstrecke nach Karlsruhe ü-berträgt, würde die Reisezeit auf über 3 Stunden anwachsen. Es ist daher mehr als unwahrscheinlich, dass Eisenbahnunternehmen solchen Ansinnen in irgendeiner Weise nachgeben, zumal der Öffentliche Nahverkehr die Lösung der von Ihnen beschriebenen straßenbezogenen Problemen darstellt. Die Strecke müsste eigentlich bis Karlsruhe durchgängig zweigleisig ausgebaut werden, um auch entsprechenden Güterverkehr aufzunehmen. Außerdem würde eine Geschwindigkeitsreduzierung die Schließzeiten an den Bahnübergängen entsprechend verlängern.
Zu 2.)
Da die Eisenbahnstrecke Jahrzehnte vor einer Bebauung vorhanden war, besteht keinerlei Anspruch auf Lärmschutz seitens des Eisenbahninfrastruktur- bzw. Eisenbahnverkehrsunternehmens. Mögliche Lösungen müssten ohne öffentliche Zuschüsse von Dritten finanziert werden.
Zu 3.)
Die Stadtbahn beseitigt Verkehrsprobleme oder mindert sie und löst keine Verkehrsprobleme aus. Eine Entzerrung des Knotens Sonnenbrunnen kommt durch die Straßenneubauten im Zuge der neuen Böckinger Mitte (Unterfahrung der Eisenbahnstrecke). Im weiteren Verlauf bis zur Oststraße treten derartige Probleme nicht auf, vielmehr wäre ohne Stadtbahn eine erheblich größere Verkehrsmenge in den Straßen anzutreffen mit den entsprechenden Auswirkungen auf die Leistungsfähigkeit (Stauungen) und die Umwelt (Abgase)
Zu 4.)
Böckingen hat tagsüber einen 20-Minuten-Takt. Somit ist ein zusätzlicher Eilzughalt nicht notwendig. Wenn jedem Ansinnen nach einem zusätzlichen Eilzughalt nachgegeben werden würde, brauchte man den Eilzug nicht mehr und könnte ihn als normalen Kurszug mit Halt an allen Haltepunkten anfahren lassen. Dadurch wäre die stündliche schnelle Verbindung zwischen den beiden Städten Heilbronn und Karlsruhe nicht mehr vorhanden und die Fahrgastzahlen würden zurückgehen. In Richtung Karlsruhe besteht tagsüber die Möglichkeit ab Sonnenbrunnen, zur Minute 59 und ab Berufsschulzentrum zur Minute 00 mit einem Kurszug nach Schwaigern zu fahren (Ankunft zur Minute 12) und dann in den-Eilzug nach Karlsruhe umzusteigen (Abfahrt zur Minute 16).

...und die Replik dazu:

An die Verwaltung der Stadt Heilbronn
Ihre Antwort vom 31.07.08
   

Sehr geehrte Damen und Herren,  

mit dieser Antwort zu unserem Antrag gehen wir nicht konform.  

Auch wenn die Strecke bereits seit 1880 befahren wurde, so ändert sich nichts daran, daß neu hinzugekommene Nachteile für die Anwohner nicht hinzunehmen sind.
Verschwiegen wird, daß in der Vergangenheit des Eisenbahnbetriebes nicht nur weit weniger Züge gefahren sind, sondern diese auch weniger Lärm verursacht haben, weil derartig hohe Geschwindigkeiten garnicht gefahren wurden.
   

Bei der Stadtbahn handelt es sich um ein privates Gewerbe-Unternehmen, woran auch die massive Subventionierung aus Steuermitteln a la einer "Lizenz zum Gelddrucken" nichts ändert. 
Selbst als öffentlicher Betrieb hätte das Unternehmen kein Recht, Anlieger mehr als den Umständen notwendig zu belästigen.
 
Zu verweisen ist dabei darauf, daß auch "normale" Gewerbebetriebe oder landwirtschaftliche Betriebe keinen Bestandsschutz haben, aus dem Verstöße gegen das Bundesimmissionsschutzgesetz als zulässig abgeleitet werden können.
 

Auf § 41 BImSchG über Straßen und Schienenwege wird verwiesen, in dessen Abs. 1 bestimmt wird: "bei dem Bau oder der wesentlichen Änderung öffentlicher Straßen sowie von Eisenbahnen, Magnetschwebebahnen und Straßenbahnen ist unbeschadet des § 50 sicherzustellen, dass durch diese keine schädlichen Umwelteinwirkungen durch Verkehrsgeräusche hervorgerufen werden können, die nach dem Stand der Technik vermeidbar sind."  

Bei diesem Schienenweg handelt es sich um neue Maßnahmen, wie es im Falle des Ausbaus der Strecke für den Stadtbahnbetrieb vorgeschrieben ist. Unabhängig davon sind (Lärm-, aber auch Erschütterungs-) Immissionen grundsätzlich unzulässig, eine Aufrechnung mit anderen "eingesparten" Immissionen früherer Betriebsarten ist dazu irrelevant.
Die gefahrene Geschwindigkeit spielt insoweit nur deshalb eine Rolle, als sie in diesem Fall durch die Ausführung zu den unzulässigen Immissionen führt.
Es ist also für Maßnahmen Sorge zu tragen, die diese Immissionen auf das erträgliche Maß reduzieren. 
 

Zu Ihren einzelnen Punkten:
Zu 1: Es geht hier nicht um die Strecke bis nach Karlsuhe oder sonst wohin, sondern um den Bereich innerhalb bebauter Gebiete der Stadt Heilbronn.
Eine Reduzierung innerhalb der angesprochen Wegstrecke Ortsrand Haselter-Siedlung bis Signal (man wird dort doch nicht etwa mit 100 km darüberrauschen?) betrifft höchstens 1000 Meter und hat daher nur unwesentlichen Einfluß auf die Gesamtfahrzeit.
 

Zu 2: Wie bereits oben dargestellt, gibt es diese Probleme erst mit der wesentlichen Änderung nebst Neubau der stadtbahntauglichen Strecke.
Es ist also Sache des Betreibers bzw. desjenigen, der dies veranlaßt hat, für Abhilfe zu sorgen.  
 

Zu 3: Die Stadtbahn beseitigt Verkehrsprobleme oder mindert sie nicht, sondern löst neue Verkehrsprobleme aus.
Eine Entzerrung des Knotens Sonnenbrunnen durch die Straßenneubauten im Zuge der neuen Böckinger Mitte (Unterfahrung der Eisenbahnstrecke) steht in den Sternen. Die heute noch lebenden Bürger haben einen Anspruch auf Entlastung. 

Eine vage Zusage einer nirgends beschlossenen Entlastung ersetzt den Anspruch nicht. Daß es anders gehen könnte, zeigt das von Ihnen vorgetragene Beispiel im weiteren Verlauf bis zur Oststraße, wo nach Ihren Angaben derartige Probleme nicht auftreten.
Damit räumen Sie die von uns angesprochenen Probleme jedoch ein.
Die Stadtbahn entlastet in den Hauptverkehrszeiten möglicherweise eine größere Verkehrsmenge in den Straßen, durch ihren 10-Minuten-Takt verursacht sie aber ganztags bei schlecht besetztem und daher in höchstem Maße unwirtschaftlichen Betrieb an den Kreuzungen - und in darüber hinausgehender Menge am Sonnenbrunnen - erhebliche Stauungen und mit daraus sich ergebender zunehmenden Mengen an Abgasen.
 

Zu 4: Diese Antwort entlarvt mehr als sie beschönigt, denn dadurch wird eingeräumt, daß der Stadtbahnverkehr nicht zur innerstädtischen Entlastung des Individualverkehrs eingerichtet ist.
Dies muß Auswirkungen auf die städtische Bezuschussung nach sich ziehen. 

Wir treten nicht für jedes "Ansinnen nach einem zusätzlichen Eilzughalt" auf irgendwelchen 5000-Einwohner-Dorf an der Strecke ein, sondern für den Halt in einem Stadtteil, der ein mehrfaches an Größe hat wie 95% der an der Strecke liegenden mehr oder weniger großen Wohngebiete. 
Es geht auch nichgt darum, mit einem Eilzug nach Karlsruhe zu fahren, sondern innerhalb Heilbronns eine bessere Verbindung zu erhalten.
Nebenbei ist es bemerkenswert, daß ab Schwaigern Eilzüge fahren -> Richtung Karlsruhe, aber nicht ab Heilbronn.
 

Abschließend ist festzustellen, daß Aufgabe der Verwaltung ist, für die Interessen der Bürger der Stadt einzutreten und nicht für die Gewinnmaximierung eines nnicht in der Stadt ansässigen Gewerbebetriebes Sorge zu tragen. 
Ersteren Eindruck können wir aufgrund der Antworten nicht gewinnen.
 

Der Antrag auf Abhilfe wird daher aufrecht erhalten.

Mit freundlichen Grüßen  

Alfred Dagenbach
dagenbach@t-online.de
Tel.: 07131-920500
Fax
: 07131-920501
  Heiko Auchter
auchter@t-online.de
Tel.: 07131-32619
Fax: 07131-32619

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1.Vorsitzender: StR Alfred Dagenbach - 2.Vorsitzende: AltStR Dr. Christian Haellmigk, StR Heiko Auchter
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Bankverbindung: Volksbank Heilbronn eG Kto.: 314 501 002 BLZ: 62090100
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