LKW-Verkehr auf der B 293
Im Westen nichts Neues
Es bleibt dabei: Stadt und Regierungspräsidium spielen sich die Bälle gegenseitig zu.
Jede Seite findet Gründe, warum sie gegen die enorme Belastung der B293 als Ersatzautobahn nichts tun könne.
Ja, das RP begründet dies sogar noch damit, daß die B293 als Ersatzstrecke für die A6 (Mannheim-Nürnberg)und A8 (Stuttgart-Karlsruhe, sic!) dient.
Bemerkenswert: von der A81 (Stuttgart-Würzbureg) ist nicht die Rede, wiewohl gerade zur Umgehung des Weinsberger Kreuzes nicht selten die Strecke Untergruppenbach-B293 gefahren wird!
Einer unserer rührigen Mitstreiter hat sich am 23. April 2009 in der Sache an das RP gewandt.
Lesen Sie hier seinen Brief und die ihm mit Schreiben vom 16.6.2009 zugegangene Antwort (Hervorhebungen durch uns):


Heilbronn, 23. April 2009

LKW-Verkehr auf der Großgartacherstraße/ B293 in Heilbronn

Sehr geehrter Herr Regierungspräsident,

die B293 wird seit der Mauteinführung immer mehr als kostenlose Ersatzautobahn der Spediteure unserer westlichen wie ostlichen Nachbarländer benutzt. Auch bei deutschen Spediteuren wird diese Strecke immer beliebter, da man wesentlich besser durchkommt als auf der A6.

Deshalb würde auch eine Mautei Mauteinführung auf den Mautausweichstrecken wenig abschrecken; die
Maut würde bezahlt werden, man hätte trotzdem noch Zeit gespart.

Daher meine Bitte an Sie, Herr Regierungspräsident, sprechen Sie ein LKW Transitverbot im Stadtteil Heilbronn-Böckingen aus. Als Notlöung sollte sofort Tempo 30 für LKW etwa im Bereich der Leuschnerstraße bis zur Adolf-Alter-Straße angeordnet werden. Die Gebäude, die direkt an Fahrbahn stehen, wurden ca. 1900-1910 erbaut und sind diesem Schwerlastverkehr des Jahres 2009 nicht gewachsen. Sie werden ständig erschüttert und wackeln immer starker (1600 amtlich gezahlte LKWs täglich). Schon ein mit 50 km/h vorbeifahrender 40-Tonner ruft erhebliche Erschütterungen hervor, was alle Anwohner bestätigen, etliche haben Angst, in diesen Gebäuden zu wohnen. Auch würde ein Tempolimit die Lärm- und Abgasbelastung mildern.

Bitte handeln Sie!

Mit freundlichem Gruß
D
S


Baden-Württemberg
REGIERUNGSPRASIDIUM STUTTGART
LANDESPOLIZEIDIREKTION

....

Stuttgart 16.06.2009

LKW-Verkehr auf der Großartacher Straße / B 293 in Heilbronn
Ihr Schreiben vom 23.04.2009 an Herrn Regierungspräsidenten Schmalzl


Sehr geehrter Herr S.,

vielen Dank für Ihr oben genanntes Schreiben, in dem Sie sich für ein LKW Transitverbot im Stadtteil Heilbronn -Böckingen aussprechen und als sofortige Notlösung Tempo 30 für LKW im Bereich Leuschnerstraße bis zur Adolf-Alter-Straße vorschlagen.

Herr Regierungspräsident Schmalzl hat mich gebeten, Ihnen zu antworten.

Seit November 2007 besteht auf der B 293 zwischen Heilbronn und Karlsruhe ein Nachtfahrverbot für mautpflichtige LKW im Durchgangsverkehr. Mit dieser Sperrung für den LKW-Durchgangsverkehr ab 12 t zulässiges Gesamtgewicht (zGG) in der Zeit von 22.00 Uhr bis 06.00 Uhr wurden die Zeiten erfasst, in denen die Bevölkerung besonders von den störende Beeinträchtigungen durch den zusätzlichen LKW-Verkehr betroffen ist. Die Sperrung für den LKW-Durchgangsverkehr drängt nicht nur den neu hinzugekommenen Mautausweichverkehr, sondern auch den vor der Einführung der LKW-Maut schon vorhandenen LKW-Durchgangsverkehr, der jetzt auch nicht mehr fahren darf, auf die A 6 und die A 8 zurück. Durch die Anordnung des nächtlichen Fahrverbots für den LKW-Durchgangsverkehr konnte die mautbedingte LKW-Zunahme in der Nacht fast vollständig wieder auf die Verkehrsstärke des Schwerverkehrs vor der Einführung der LKW-Maut abgebaut werden. Der Vergleich der Schwerverkehrsanteile am Gesamtverkehr in der Nacht vor und nach Inkrafttretendes Nachtfahrverbotes zeigt einen deutlichen Rückgang um ca. 10 Prozentpunkte von ca. 33 % auf ca. 23 %. Die verbliebene Zunahme von ca. 3 Prozentpunkten erklärt sich mit der allgemeinen, nicht mautbedingten Zunahme des Schwerverkehrs in den Jahren 2002 bis 2007 und mit den laufenden Baumaßnahmen auf der A 8.
Die neueren Erhebungen ab dem Jahre 2008 bringen keine neuen Erkenntnisse, die eine abweichende Beurteilung nötig machen würden.

Eine vertiefende Betrachtung der uns vorliegenden Zahlen und Untersuchungen zeigt, dass es sich bei der Zunahme der LKW-Verkehre auf der B 293 um bis zu 20 % am Tag (6.00 Uhr bis 22.00 Uhr) nicht allein um Durchgangsverkehr handelt, sondern in erheblichem Umfang auch um Regionalverkehre - d.h. Verkehre, die ihre Quelle oder ihr Ziel in der Region haben. Diese Regionalverkehre dürften auch bei einer ganztägigen Sperrung der B 293 weiterhin berechtigterweise die B 293 befahren.

Mit der Änderung der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) zum 31. Dezember 2005 ist die Möglichkeit eröffnet worden, mit dem Zeichen 253 (Fahrverbot für LKW) und dem neuen Zusatzzeichen "Durchgangsverkehr" in Verbindung mit dem Zusatzzeichen „12 Tonnen" Fahrverbote anzuordnen, soweit dadurch erhebliche Auswirkungen veränderter Verkehrsverhältnisse, die durch die Erhebung der Maut hervorgerufen worden sind, beseitigt oder abgemildert werden können. Mit diesem rechtlichen Instrumentarium kann nur bei erheblichen Zunahmen des LKW-Durchgangsverkehrs, jedoch nicht bei erheblichen Zunahmen der übrigen LKW-Verkehre verkehrsrechtlich eingegriffen werden. Somit fehlt die Rechtsgrundlage für die Anordnung eines ganztägigen Fahrverbotes für den LKW-Durchgangsverkehr, da die „erheblichen Auswirkungen veränderter Verkehrsverhältnisse" am Tag überwiegend nicht dem Durchgangsverkehr zuzuordnen sind.

Am Tag erreicht die Zunahme des LKW-Durchgangsverkehrs nicht den Umfang der angesichts des Widmungszweckes, dass Bundesstraßen der Abwicklung des überregionalen Verkehrs gewidmet sind, ein Einschreiten erfordern bzw. rechtfertigen würde. Ein ganztägiges Fahrverbot würde bei tagsüber eher öfter auftretenden problematischen Verkehrsverhältnmissen auf der Autobahn - etwa bei Unfällen - ein Ausweichen auf das Bundesstraßennetz unmöglich machen. Außerdem würde sich die Ferienreiseverordnung, die LKW ab 7,5 Tonnen in den Sommermonaten an Samstagen von 07.00 Uhr bis 20.00 Uhr die Benutzung dar hier betroffenen Autobahnen verbieten, fast wie eine generelles Fahrverbot auswirken, da auch die für den Durchgangsverkehr gesperrten Bundestraßen nicht befahren werden dürften. Folgerichtig haben das Regierungspräsidium Stuttgart und das Innenministerium Baden-Württemberg einen entsprechenden Antrag der Stadt Heilbronn auf ganztägige Sperrung der B 293 bereits in der Vergangenheit abgelehnt.

Das Regierungspräsidium ist der Meinung, dass die Anordnung des nächtlichen Durchfahrtsverbots für den Mautausweichverkehr nach Abwägung der Interessen als ausgewogener Eingriff anzusehen ist, der dem Schutz der an den gesperrten Strecken wohnenden Bevölkerung in angemessener Weise gerecht wird.

Soweit Sie Tempo 30 für LKW im Bereich Leuschnerstraße bis zur Adolf-Alter-Straße vorschlagen, bitten wir Sie sich direkt an die Stadt Heilbronn zu wenden. Ob die Voraussetzungen für ein Tempo 30 auf dieser Strecke aus Gründen der Verkehrssicherheit, des baulichen Zustandes oder aus sonstigen örtlichen Gegebenheiten vorliegen, kann aus der Ferne mangels konkreter Ortskenntnisse nicht beurteilt werden. Diese Prüfung obliegt der zuständigen Straßenverkehrsbehörde der Stadt Heilbronn.

Die Stadt Heilbronn hat uns darüber hinaus wissen lassen, dass zu Verkehrsbelastung der B 293 allgemein festgestellt werden kann, dass eine weitere Entlastung dieser Strecke wohl erst nach Realisierung der Verlängerung Saarlandstraße erfolgen könne.

Mit freundlichen Grüßen
Thomas Röcker


Ihre Meinung dazu

Unser Programm für Heilbronn und das Unterland. Machen Sie mit!

Bürgerbewegung e.V.
1.Vorsitzender: StR Alfred Dagenbach - 2.Vorsitzende: AltStR Dr. Christian Haellmigk, StR Heiko Auchter
Eingetragen beim Amtsgericht Heilbronn – Registergericht – am 11.7.2006 unter dem Aktenzeichen VR 3202

Bankverbindung: Volksbank Heilbronn eG Kto.: 314 501 002 BLZ: 62090100
Steuernummer beim Finanzamt Heilbronn: 065209-14336
Mitgliedsbeiträge und Spenden sind steuerlich abzugsfähig

kostenlose counter

von buecher-zeitschriften.com