Heilbronn, 23. April 2009LKW-Verkehr auf der
Großgartacherstraße/ B293 in Heilbronn
Sehr geehrter Herr Regierungspräsident,
die B293 wird seit der Mauteinführung immer mehr als
kostenlose Ersatzautobahn der Spediteure unserer
westlichen wie ostlichen Nachbarländer benutzt. Auch bei
deutschen Spediteuren wird diese Strecke immer beliebter,
da man wesentlich besser durchkommt als auf der A6.
Deshalb würde auch eine Mautei Mauteinführung auf den
Mautausweichstrecken wenig abschrecken; die
Maut würde bezahlt werden, man hätte trotzdem noch Zeit
gespart.
Daher meine Bitte an Sie, Herr Regierungspräsident,
sprechen Sie ein LKW Transitverbot im Stadtteil
Heilbronn-Böckingen aus. Als Notlöung sollte sofort
Tempo 30 für LKW etwa im Bereich der Leuschnerstraße
bis zur Adolf-Alter-Straße angeordnet werden. Die
Gebäude, die direkt an Fahrbahn stehen, wurden ca.
1900-1910 erbaut und sind diesem Schwerlastverkehr des
Jahres 2009 nicht gewachsen. Sie werden ständig
erschüttert und wackeln immer starker (1600 amtlich
gezahlte LKWs täglich). Schon ein mit 50 km/h
vorbeifahrender 40-Tonner ruft erhebliche
Erschütterungen hervor, was alle Anwohner bestätigen,
etliche haben Angst, in diesen Gebäuden zu wohnen. Auch
würde ein Tempolimit die Lärm- und Abgasbelastung
mildern.
Bitte handeln Sie!
Mit freundlichem Gruß
DS
Baden-Württemberg
REGIERUNGSPRASIDIUM STUTTGART
LANDESPOLIZEIDIREKTION
....
Stuttgart 16.06.2009
LKW-Verkehr auf der Großartacher Straße / B 293
in Heilbronn
Ihr Schreiben vom 23.04.2009 an Herrn
Regierungspräsidenten Schmalzl
Sehr geehrter Herr S.,
vielen Dank für Ihr oben genanntes Schreiben, in dem Sie
sich für ein LKW Transitverbot im Stadtteil Heilbronn
-Böckingen aussprechen und als sofortige Notlösung
Tempo 30 für LKW im Bereich Leuschnerstraße bis zur
Adolf-Alter-Straße vorschlagen.
Herr Regierungspräsident Schmalzl hat mich gebeten,
Ihnen zu antworten.
Seit November 2007 besteht auf der B 293 zwischen
Heilbronn und Karlsruhe ein Nachtfahrverbot für
mautpflichtige LKW im Durchgangsverkehr. Mit dieser
Sperrung für den LKW-Durchgangsverkehr ab 12 t
zulässiges Gesamtgewicht (zGG) in der Zeit von 22.00 Uhr
bis 06.00 Uhr wurden die Zeiten erfasst, in denen die
Bevölkerung besonders von den störende
Beeinträchtigungen durch den zusätzlichen LKW-Verkehr
betroffen ist. Die Sperrung für den
LKW-Durchgangsverkehr drängt nicht nur den neu
hinzugekommenen Mautausweichverkehr, sondern auch den vor
der Einführung der LKW-Maut schon vorhandenen
LKW-Durchgangsverkehr, der jetzt auch nicht mehr fahren
darf, auf die A 6 und die A 8 zurück. Durch die
Anordnung des nächtlichen Fahrverbots für den
LKW-Durchgangsverkehr konnte die mautbedingte LKW-Zunahme
in der Nacht fast vollständig wieder auf die
Verkehrsstärke des Schwerverkehrs vor der Einführung
der LKW-Maut abgebaut werden. Der Vergleich der
Schwerverkehrsanteile am Gesamtverkehr in der Nacht vor
und nach Inkrafttretendes Nachtfahrverbotes zeigt einen
deutlichen Rückgang um ca. 10 Prozentpunkte von ca. 33 %
auf ca. 23 %. Die verbliebene Zunahme von ca. 3
Prozentpunkten erklärt sich mit der allgemeinen, nicht
mautbedingten Zunahme des Schwerverkehrs in den Jahren
2002 bis 2007 und mit den laufenden Baumaßnahmen auf der
A 8.
Die neueren Erhebungen ab dem Jahre 2008 bringen keine
neuen Erkenntnisse, die eine abweichende Beurteilung
nötig machen würden.
Eine vertiefende Betrachtung der uns vorliegenden Zahlen
und Untersuchungen zeigt, dass es sich bei der Zunahme
der LKW-Verkehre auf der B 293 um bis zu 20 % am Tag
(6.00 Uhr bis 22.00 Uhr) nicht allein um
Durchgangsverkehr handelt, sondern in erheblichem Umfang
auch um Regionalverkehre - d.h. Verkehre, die ihre Quelle
oder ihr Ziel in der Region haben. Diese Regionalverkehre
dürften auch bei einer ganztägigen Sperrung der B 293
weiterhin berechtigterweise die B 293 befahren.
Mit der Änderung der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) zum
31. Dezember 2005 ist die Möglichkeit eröffnet worden,
mit dem Zeichen 253 (Fahrverbot für LKW) und dem neuen
Zusatzzeichen "Durchgangsverkehr" in Verbindung
mit dem Zusatzzeichen 12 Tonnen" Fahrverbote
anzuordnen, soweit dadurch erhebliche Auswirkungen
veränderter Verkehrsverhältnisse, die durch die
Erhebung der Maut hervorgerufen worden sind, beseitigt
oder abgemildert werden können. Mit diesem rechtlichen
Instrumentarium kann nur bei erheblichen Zunahmen des
LKW-Durchgangsverkehrs, jedoch nicht bei erheblichen
Zunahmen der übrigen LKW-Verkehre verkehrsrechtlich
eingegriffen werden. Somit fehlt die Rechtsgrundlage für
die Anordnung eines ganztägigen Fahrverbotes für den
LKW-Durchgangsverkehr, da die erheblichen
Auswirkungen veränderter Verkehrsverhältnisse" am
Tag überwiegend nicht dem Durchgangsverkehr zuzuordnen
sind.
Am Tag erreicht die Zunahme des LKW-Durchgangsverkehrs
nicht den Umfang der angesichts des Widmungszweckes, dass
Bundesstraßen der Abwicklung des überregionalen
Verkehrs gewidmet sind, ein Einschreiten erfordern bzw.
rechtfertigen würde. Ein ganztägiges Fahrverbot würde
bei tagsüber eher öfter auftretenden problematischen
Verkehrsverhältnmissen auf der Autobahn - etwa bei
Unfällen - ein Ausweichen auf das
Bundesstraßennetz unmöglich machen. Außerdem
würde sich die Ferienreiseverordnung,
die LKW ab 7,5 Tonnen in den Sommermonaten an Samstagen
von 07.00 Uhr bis 20.00 Uhr die Benutzung dar hier
betroffenen Autobahnen verbieten, fast wie eine
generelles Fahrverbot auswirken, da auch die für
den Durchgangsverkehr gesperrten Bundestraßen nicht
befahren werden dürften. Folgerichtig haben das
Regierungspräsidium Stuttgart und das Innenministerium
Baden-Württemberg einen entsprechenden Antrag der Stadt
Heilbronn auf ganztägige Sperrung der B 293 bereits in
der Vergangenheit abgelehnt.
Das Regierungspräsidium ist der Meinung, dass die
Anordnung des nächtlichen Durchfahrtsverbots für den
Mautausweichverkehr nach Abwägung der Interessen als
ausgewogener Eingriff anzusehen ist, der dem Schutz der
an den gesperrten Strecken wohnenden Bevölkerung in
angemessener Weise gerecht wird.
Soweit Sie Tempo 30 für LKW im Bereich Leuschnerstraße
bis zur Adolf-Alter-Straße vorschlagen, bitten wir Sie
sich direkt an die Stadt Heilbronn zu wenden. Ob die
Voraussetzungen für ein Tempo 30 auf dieser Strecke aus
Gründen der Verkehrssicherheit, des baulichen Zustandes
oder aus sonstigen örtlichen Gegebenheiten vorliegen,
kann aus der Ferne mangels konkreter
Ortskenntnisse nicht beurteilt werden. Diese
Prüfung obliegt der zuständigen
Straßenverkehrsbehörde der Stadt Heilbronn.
Die Stadt Heilbronn hat uns darüber hinaus
wissen lassen, dass zu Verkehrsbelastung der B
293 allgemein festgestellt werden kann, dass eine weitere
Entlastung dieser Strecke wohl erst nach Realisierung der
Verlängerung Saarlandstraße erfolgen könne.
Mit freundlichen Grüßen
Thomas Röcker
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