Sozialticket versus Schwarzfahrer
PRO Heilbronn beantragt die Einführung eines ÖPNV-Sozialtickets

Die Ratsgruppe der Bürgerbewegung PRO Heilbronn hat jetzt die Einführung eines ÖPNV-Sozialtickets der Heilbronner Verkehrsbetriebe und des Verkehrsverbundes für die Stadt Heilbronn, bevorzugt nach dem "Kölner Modell", beantragt.

Gleichzeitig wurde die Verwaltung um eine Darstellung der dafür tatsächlich aufzuwendenden Kosten (tatsächlicher Finanzausgleich) unter Berücksichtigung der dadurch zurückgehenden Schäden durch Schwarzfahrer unter Zugrundelegung der Erfahrungen aus anderen Städten, insbesondere aus Köln, gebeten.

Anlaß für den Antrag ist die Zahl der Schwarzfahrer, die häufig nicht aus Bösartigkeit, sondern tatsächlich aus Geldmangel zu "Tätern" werden. Häufig führen auch Versuche, dafür erhobene "Bußgelder" einzutreiben, zu keinem Erfolg und damit zu weiteren Verlusten für die Nahverkehrsbetreiber. Gute Erfahrungen aus anderen Städten sollten sich daher mindestens die Heilbronner Verkehrsbetriebe zu Eigen machen.

Nach unseren Recherchen gibt es bereits einige Städte, die die Tatsache, daß im Regelsatz für Hartz IV-Empfänger ca. 14 Euro für Mobilität eingeplant sind, bei ihrer Fahrpreisgestaltung berücksichtigen. Die Stadt Dresden gibt z.B.  für Dresdenpass-Inhaber Wertmarken in Höhe von acht Euro aus, die beim Kauf eines Monatstickets verrechnet werden.

Auch Berlin und Köln haben ähnliche Modelle, wobei des Ergebnis einer dazu erhobenen Marktforschung in Köln ergeben hat, daß beispielsweise in Köln auch die Zahl der Schwarzfahrer deutlich abgenommen hat und das Defizit mit nur 20% der Prognose deutlich geringer war, als als erwartet, was auch auf Mehreinnahmen durch die Inanspruchnahme des Sozialtickets zurückzuführen ist. 

Die Verwaltung nahm dazu wie folgt Stellung:

Datum 15. Juli 2009
Eingang 24. Juli 2009

Sozialticket Heilbronn

Sehr geehrter Herr Dagenbach, sehr geehrter Herr Auchter,

Ihren Antrag zur Einführung eines Sozialtickets für die Stadt Heilbronn haben wir zuständigkeitshalber erhalten. Zu den Möglichkeiten einer Einführung und dem entstehenden Finanzausgleich beziehen wir wie folgt Stellung:

1. Rechtliche Grundlagen
Die Verkehrsbetriebe der Stadtwerke Heilbronn GmbH sind seit Gründung 1997 Mitglied im Heil-bronner Verkehrsverbund HNV und haben sich per Kooperationsvertrag verpflichtet, den Gemeinschaftstarif anzuwenden. Der Tarif unterliegt der Genehmigungspflicht nach § 39 PBefG (Personenbeförderungsgesetz). Nach § 39 Abs. 2 PBefG hat dabei die Genehmigungsbehörde insbesondere zu prüfen, ob die Tarife unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Lage des Unternehmens angemessen sind. Da nach § 8 Abs. 4 PBefG die Verkehre grundsätzlich eigenwirtschaftlich zu erbringen sind, kann ein Tarif, der die wirtschaftliche Lage des Unternehmens nicht berücksichtigt, nur durch die Gewährung entsprechender Ausgleichsleistungen im Rahmen der Verordnung (EWG) Nr. 1191/69 eingeführt werden. Danach können Verkehrsunternehmen Tarife als gemeinwirtschaftliche Verpflichtungen auferlegt werden. Nach Art 2 der Verordnung sind gemeinwirtschaftliche Verpflichtungen solche Angebote, die ein Verkehrsunternehmen unter Berücksichtigung seines eigenen wirtschaftlichen Interesses nicht oder nicht in gleichem Umfang übernommen hätte.

2. Gestaltungsvarianten
2.1 Vertrieb durch Verkehrsverbund/Verkehrsunternehmen
Nach § 39 PBefG müssen die ÖPNV-Tarife gleichmäßig angewandt werden. Die genehmigten Tarife dürfen nicht über- oder unterschritten werden. Ermäßigungen, die nicht unter gleichen Bedingungen jedermann zugute kommen, sind verboten und nichtig. Gesetzliche Ausnahmen sind die rabat-tierten Tarife für Schüler nach § 45 a PBefG und die Fahrbedingungen für Schwerbehinderte mit entsprechenden Ausgleichsregelungen nach §§ 145ff SBG IX. Analog könnte ein Sozialticket zur Genehmigung beantragt werden, sofern die Ausgleichsleistungen vom kommunalen Aufgabenträge gegenüber dem Verkehrsverbund/Verkehrsunternehmen garantiert würden.

2.2 Vertrieb über Sozialverwaltung
a) Grundsätzliches
Eine weitere Möglichkeit besteht auf der Grundlage der Satzungen kommunaler Aufgabenträger. So werden z.B. in vielen Stadt- und Landkreisen die Schülermonatskarten unabhängig vom genehmigten Tarif an die Schüler nochmals vergünstigt abgegeben. Die Abwicklung erfolgt in der Regel über die Schulverwaltungen. Vergleichbar wäre eine entsprechende Anwendung und Abwicklung eines Sozialtickets über die Sozialverwaltungen denkbar. Die Sozialverwaltungen erhalten die Fahrausweise vom Verkehrsverbund/Verkehrsunternehmen gegen die Entrichtung des normalen Tarifs, würden die regulären Fahrausweise dann allerdings zu einem selbst festgesetzten Abgabepreis weitergeben. Ein eigenes Verfahren zur Berechnung von Ausgleichsleistungen würde so vermieden.

b) Derzeit geltende Regelung in Heilbronn (städtischer Familienpass)
Das zentrale Bürgeramt der Stadt Heilbronn kauft bei der SWH jährlich rund 23.500 Viererkarten zum regulären HNV-Tarif ein. Die Viererkarte für Erwachsene kostet derzeit 6,60 EUR, für Kinder 4,40 EUR. Dies entspricht Fahrgeldeinnahmen von 122.400,- EUR. Diese Karten werden an Heil-bronner Bürger mit dem städtischen Familienpass ausgegeben. Die Voraussetzungen zum Bezug dieser Leistungen sind im städtischen Familienpass geregelt.

3. Anwendung des „Kölner Modells" auf das Verkehrgebiet Stadt Heilbronn
3.1 Vertrieb
Das Kölner Modell basiert auf der oben beschriebenen Variante 2.1. Für die personalbedienten Vertriebsstellen der Verkehrsunternehmen (Fahrer, Vorverkaufsstellen) ist es nicht möglich, die Bezugsberechtigung festzustellen. Dies gilt analog für den Vertrieb über Automaten. Folglich wäre entsprechend dem Kölner Modell von der Sozialverwaltung ein Pass einzuführen, der die Berechtigung dokumentiert. Ein solcher Pass wäre von den Berechtigten mitzuführen und bei entsprechender Fahrscheinprüfung vorzulegen. Der Aufwand hierfür kann von den SWH Verkehrsbetrieben nicht geschätzt werden.
Die Angebote an Sozialtickets müssten in die Verkaufssysteme der Verkehrsunternehmen als separate Produkte eingepflegt werden. Analog dem Kölner Model wären dies:
Viererkarte Zone A: 3,70 EUR (regulär 6,60), entspricht ca. 44 °/o Rabatt Monatskarte Zone A: 17,85 EUR (regulär 42.50). entspricht ca. 58 % Rabatt
Der Gesamtaufwand kann von den SWH Verkehrsbetrieben nicht abgeschätzt werden, da alle Verkehrsunternehmen im Verbund mit unterschiedlichen Verkaufssystemen Tickets der Zone A verkau fen können. Alternativ könnte der Vertrieb von Sozialtickets auf personalbediente Vorverkaufsstellen im Stadtgebiet Heilbronn begrenzt werden. In diesem Fall wären die Produkte lediglich in die Verkaufsgeräte der SWH Verkehrsbetriebe einzupflegen. Dieser Aufwand wäre überschaubar.

3.2 Ausgleichszahlungen an SWH Verkehrsbetriebe /Verkehrsverbund
Laut Sozialverwaltung der Stadt Heilbronn wären rund 12.000 Personen bezugsberechtigt. Analog den Kölner Verkaufszahlen würden in Heilbronn monatlich rund 1.030 Viererkarten sowie 1.030 Monatskarten verkauft. Dies entspricht einem monatlichen Einnahmeausfall von 2.987,- EUR bei Viererkarten sowie 25.389,- EUR bei Monatskarten. Der jährliche Einnahmeausfall kann somit auf 340.512,- EUR beziffert werden.
Bei den Kölner Verkehrsbetrieben sind die Einnahmeausfälle tatsächlich geringer ausgefallen. Dort wird davon ausgegangen, dass das ÖPNV-Angebot von den berechtigten Personen häufiger oder überhaupt erst genutzt wird und dass das „Schwarzfahren" reduziert werden konnte. Diese Zahlen können allerdings nicht auf Heilbronn übertragen werden, da es bereits heute ein kleines „Sozialti cket" in Form des städtischen Familienpasses gibt.

Mit freundlichen Grüßen
Stadtwerke Heilbronn GmbH - Verkehrsbetriebe
(gez. Schmidt) (gez Elser)
Geschäftsführung

                                                    


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