Kungeln im Stillen Kämmerlein
Mangelnde
Transparenz
Die Verwaltungsspitze und die sie
tragenden Gemeinderatsfraktionen lassen sich stets etwas Neues
einfallen, wie sie möglichst unkontrolliert Ihre Politik
umsetzen können.
Nach der "Lex PRO-Heilbronn" der Neuregelung der
Besetzung des Ältestenrates, die gezielt zum Ausschluß eines
PRO-Heilbronn-Vertreters führte, kommt nun die Neuregelung
der GmbH-Gesellschaftsverträge.
Nun wird heute über eine
Änderung in den GmbH-Gesellschaftsverträgen abgestimmt, die in
zweierlei Hinsicht bemerkenswert ist.
Zum Einen stellt sich heraus, daß die bisherige Praxis, daß
Aufsichtsratsmitglieder auf jeden Fall der Schweigepflicht
unterworfen sein sollen, bisher stringenter gehandhabt wurde, als
es der § 394 des Aktienrechts zugelassen hat.
Die neue dem Aktienrecht entsprechende Regelung trägt vielleicht
dem Wissensbedürfnis einzelner Stadträte Rechnung, schafft
jedoch keinesfalls mehr Transparenz darüber, wer sich
öffentlich für ein Anliegen einsetzt, aber im stillen
Kämmerlein doch anders verhält oder wie eine Entscheidung
überhaupt bar jeglicher öffentlicher Kontrolle zustande kommt.
Zum Anderen wird nun angekündigt, daß die Fraktionen eine
Mehrfertigung der Tagesordnungen der jeweiligen Gesellschaft
erhalten.
Dies entspricht Erstens nicht dem Grundsatz, nachdem alle
Stadträte gleich zu behandeln sind, denn offensichtlich sollen
ganz bewußt Mitglieder des Gemeinderates´, die nicht einer
Fraktion angehören,negiert werden und zum Zweiten ist diese
angekündigte Praxis durch keine Bestimmung gedeckt.
Sie haben Verständnis oder auch nicht, daß wir daher diesen
Antrag als unseriös ablehnen müssen.
Hinweis: Gegen diese Sicht der Dinge gab es keinen Widerspruch...
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