Schon gewußt?

Nichtraucherschutzgesetze verfassungswidrig
Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat die Nichtraucherschutzgesetze der Länder Baden-Württemberg und Berlin gekippt. Die Verfassungsbeschwerden von zwei Gastwirten und einer Diskothekenbetreiberin, die sich gegen Bestimmungen der Nichtraucherschutzgesetze von Baden-Württemberg und Berlin wenden, waren erfolgreich. Es hat damit den Beschwerden zweier Kneipenwirte aus Berlin und Tübingen sowie eines Diskothekenbetreibers aus Heilbronn stattgegeben. Der Erste Senat des BVerfG stellte in seiner Mehrheitsentscheidung fest, dass die angegriffenen Regelungen die Beschwerdeführer in ihrem Grundrecht auf freie Berufsausübung verletzen. Dem Gesetzgeber setzten sie eine Frist bis zum 31.12.2009, um eine Neuregelung zu treffen. Bis dahin bleiben die angegriffenen Vorschriften in Kraft. Allerdings haben Betreiber getränkegeprägter Kleingaststätten mit einer Fläche von weniger als 75 Quadratmetern Anspruch auf Ausnahmen, wenn unter 18-Jährigen der Zutritt verboten ist. Gleiches gilt für Diskotheken, doch darf in deren Raucherraum keine Tanzfläche sein (Az.: 1 BvR 3262/07, 1 BvR 402/08 und 1 BvR 906/08).

Islamistischer Terror bleibt weiterhin Schwerpunkt
Anlässlich der Vorstellung des Verfassungsschutzberichts für das Jahr 2007 erklärte Bundesinnenminister Dr. Wolfgang Schäuble:
"Die Menschen in unserem Land haben ein Recht darauf, frei und sicher ihr Leben führen und gestalten zu können. Dieses Recht zu wahren und wo nötig auch gegen extremistische Bedrohungen jedweder Art durchzusetzen ist eine der vornehmsten Pflichten des Staates und seiner Repräsentanten. Auch im Jahr 2007 haben das Bundesamt für Verfassungsschutz und die anderen deutschen Sicherheitsbehörden – im Verbund mit unseren europäischen und außereuropäischen Partnern – hierzu in entscheidendem Maße beigetragen. Ihre hervorragende Arbeit verdient unser aller Wertschätzung und Anerkennung."
"Die größte und manifesteste Bedrohung geht nach wie vor vom islamistischen Terrorismus aus", sagt Bundesinnenminister Dr. Wolfgang Schäuble. Auch das anhaltend hohe Engagement Deutschlands bei der Bekämpfung des internationalen Terrorismus hat zur Folge, dass die Bundesrepublik zunehmend in den Fokus islamistischer Terroristen gerät. Dies zeigen auch die rechtzeitig aufgedeckten Pläne der so genannten „Sauerland-Gruppe“ ebenso wie die Fälle, in denen sich in Deutschland aufgewachsene junge Muslime aber auch Konvertiten als Selbstmordattentäter zur Verfügung stellen.
Bundesinnenminister Dr. Wolfgang Schäuble: „Deutschland stellt für islamistische Terroristen mehr dar als ein Rückzugsraum. Unser Land ist zum Operationsgebiet islamistischer Terroristen geworden. Dies erfordert nicht nur die konzentrierte Wachsamkeit unserer Sicherheitsbehörden sondern unser aller Aufmerksamkeit. Die Integration und das einvernehmliche Miteinander der ca. dreieinhalb Millionen Muslime, die in ihrer übergroßen Mehrheit friedlich und gesetzeskonform mit uns leben, spielt dabei eine wichtige Rolle. Das haben alle Teilnehmer der von mir initiierten Deutschen Islam Konferenz bestätigt.“
Als weiteres wichtiges Aufgabengebiet der Sicherheitsbehörden nannte Bundesinnenminister Dr. Wolfgang Schäuble die Bekämpfung des nationalen Extremismus. Hierzu zählen der Rechtsextremismus in all seinen Ausprägungen – Rassismus, Fremdenfeindlichkeit, Antisemitismus - ebenso wie der Linksextremismus. Die Verfassungsschutz- und Polizeibehörden leisten hier ebenso wichtige wie erfolgreiche Arbeit.
Bundesinnenminister Dr. Wolfgang Schäuble hob die Bedeutung der jüngsten Vereinsverbote gegen das „Collegium Humanum“ (CH) einschließlich seiner Teilorganisation „Bauernhilfe e.V.“ sowie den „Verein zur Rehabilitierung der wegen Bestreitens des Holocaust Verfolgten“ (VRBHV) am 07. Mai 2008 hervor. „Sie zeigen, dass der Staat seine Instrumentarien auch einsetzt. Sie sind ein wesentliches Element, um der Verbreitung rechtsextremistischer Ideologien wirkungsvoll entgegenzutreten.“
Bundesinnenminister Dr. Wolfgang Schäuble bedauert, dass die Bekämpfung des Rechtsextremismus in der jüngsten Zeit unzulässig auf die Frage reduziert wurde, ob ein neues Verbotsverfahren gegen die NPD eingeleitet werden solle. „Die NPD ist ohne jeden Zweifel eine verfassungsfeindliche Partei. Die Feststellung, ob die NPD auch eine verfassungswidrige Partei ist, obliegt nach unserer verfassungsmäßigen Ordnung allein dem Bundesverfassungsgericht. Die hierbei zu berücksichtigenden prozessualen Hürden sind sehr hoch. Das Risiko eines erneuten Scheiterns ist nicht vertretbar.“
Auch der organisierte Linksextremismus stellt ein nicht zu vernachlässigendes Gefährdungspotenzial dar. Dies wurde im vergangenen Jahr anlässlich der Übernahme der EU-Ratspräsidentschaft im ersten Halbjahr 2007, des „Asia-Europe-Meeting“ in Hamburg und vor allem anlässlich des G8-Gipfels in Heiligendamm deutlich. "Ich erinnere an die gewalttätigen Ausschreitungen im Vorfeld des Gipfels am 2. Juni 2007 in Rostock. Im Schutz der Menge der deutlich überwiegend friedlichen Demonstranten verübten so genannte Autonome und andere Straftäter massive Gewalttaten insbesondere gegen Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte".
Bundesinnenminister Dr. Wolfgang Schäuble: „Die Sicherheitsbehörden der Bundesrepublik Deutschland leisten im Rahmen ihrer rechtlichen Kompetenzen unschätzbar wichtige Arbeit für unser aller Schutz und Sicherheit. Ihnen ist es zu verdanken, dass wir hier in Deutschland auch in Anbetracht anhaltender Bedrohungen durch den islamistischen Terrorismus sicher leben können. Die Erkenntnisse unserer Verfassungsschutzbehörden liefern Staat und Bürgern die notwendigen Informationen über extremistische Vereinigungen, damit wir im Sinne der wehrhaften Demokratie gegensteuern können.“
Hinweis: Die Vorabfassung des Verfassungsschutzbericht 2007 ist
hier abrufbar.

Macht der Staat sich seine Nazis selbst?
11.04.2008 - Das NPD-Verbotsverfahren scheiterte deswegen, weil in der Führung der NPD jedes 7. Mitglied ein V-Mann des Verfassungsschutzes saß und nicht auszuschließen war, daß diese einen erheblichen Einfluß auf diese Partei ausgeübt haben. Erneut erhärtet sich nun der Verdacht, daß durch eingeschleuste V-Männer rechte Straftaten zumindest mitgetragen werden. Ein Neonazi outete sich nun als Informant des Staatsschutzes im Prozess gegen die rechtsextreme Kameradschaft „Sturm 34“. Demnach begann dessen Kontakt bereits mehrere Monate vor(!) Gründung der Kameradschaft, die Anfang März 2006 erfolgte, wie er beim zweiten Verhandlungstag am Landgericht Dresden erklärte. Dabei gab es mit den Staatsschützern auch Absprachen über sein Verhalten bei einem Strafprozess und habe er lieber auf richtige Aussagen verzichtet, um als Informant nicht aufzufliegen. Die Beamten hätten ihm zugesagt, die Angelegenheit später in seinem Sinne zu regeln. Der Richter sprach von schweren Vorwürfen und kündigte an, dass das Verfahren platzt, wenn eine Mitwirkung des Staatsschutzes an der Gründung der Kameradschaft offenkundig wird. Im Prozess geht es gegen fünf Männer wegen der Bildung einer kriminellen Vereinigung, gefährliche Körperverletzung, Landfriedensbruch und Volksverhetzung. Der „Sturm 34“ sei gegründet worden, um in der Region Mittweida (Sachsen) eine „national befreite Zone“ zu schaffen, was der Staatsschutz gewußt habe. Bei einer Feier hätten sich die Teilnehmer um ein brennendes Holzkreuz versammelt und den Hitler-Gruß gezeigt.

Erneut mehr linke als rechte Gewalt
10.04.2008 - Während im Bereich der "politisch motivierten Kriminalität - rechts" die Zahl aller Straftaten insgesamt um 2,9 Prozent und die der Gewaltdelikte um 5,5 Prozent zurückgegangen ist, ist im Bereich der "politisch motivierten Kriminalität - links" erneut ein Anstieg sowohl bei der Summe aller Straftaten um 9,4 Prozent als auch bei der Anzahl der Gewaltdelikte um 3,1 Prozent festzustellen. Im Bereich der "politisch motivierten Ausländerkriminalität" ist das Gesamtstraftatenaufkommen sogar um 30,5 Prozent und die Zahl der Gewaltdelikte um 6,6 Prozent gewachsen.
Die Zuwächse im Bereich der "politisch motivierten Kriminalität - links" waren die höchsten Werte seit Einführung des Mit insgesamt 2.541 politisch motivierten Gewalttaten wurde seit Einführung des Definitionssystems der bislang höchste Wert insbesondere im linksmotivierten Gewaltbereich erreicht. Gegenüber dem Jahr 2006 haben sich die Fallzahlen in den einzelnen Phänomenbereichen wie folgt verändert:
  PMK-links  1.247  (Vorjahr: 1.209)  rd. + 3,1 %
  PMK-rechts  1.054  (Vorjahr: 1.115)  rd. - 5,5 %
  PM-Ausländerkriminalität  129  (Vorjahr: 121)  rd. + 6,6 %
  PMK-sonstige  111  (Vorjahr: 77)  rd. + 44,2 %
Als häufigste Deliktsart fielen im Bereich der "PMK-rechts" die Propagandadelikte mit einem Anteil von 67,9 Prozent aller rechten Straftaten auf, während bei den linken Straftaten die Sachbeschädigungen mit 42,7 Prozent den größten Anteil hatten, gefolgt von Verstößen gegen das Versammlungsgesetz, die 18,1 Prozent ausmachten.
Vergleichbare Propagandadelikte gibt es im linken Bereich allerdings aufgrund gesetzlicher Sonderregelungen nicht. Im Gegensatz zur Strafbarkeit z.B. des "Hitlergrußes" und "Hakenkreuzen" ist das Zeigen linkeextremistischer Symbole erlaubt.
Die Aufklärungsquote aller politisch motivierten Straftaten betrug rd. 44,7 Prozent.

US-Kampfbomber in Quatar verunglückt
05.04.2008 - Ein US-Langstreckenbomber vom Typ B-1 ist nach der Landung auf einem amerikanischen Militärstützpunkt in Quatar in Brand geraten. Im arabischen TV-Sender Al-Dschasira, der aus der quatarischen Hauptstadt Doha sendet, hiess es, der Bomber sei bei der Landung explodiert. Als Ursache für das Unglück, das sich auf dem Luftwaffenstützpunkt Al-Udeid ereignete, wurde technisches Versagen angegeben. Wieviele Soldaten sich an Bord der Maschine befunden hatten und von welcher Art Einsatz sie zurückgekehrt war, wurde zunächst nicht bekannt. Das US-Militär erklärte, die Ursache werde untersucht. Die vier Besatzungsmitglieder seien aber wohlauf. Die B-1 sei nach der Landung in einen Zwischenfall am Boden verwickelt gewesen, das Feuer sei unter Kontrolle, berichtet dass Militär weiter. Die Langstreckenbomber vom Typ B-1 kommen bei interkontinentalen Einsätzen ohne Zwischenbetankung aus. Zudem können sie auch ausgefeilte Abwehrsysteme überwinden.

Stoppt die Islamisierung. Verteidigt unsere Freiheit!
28.03.2008 - Die Veröffentlichung des islamkritischen Films des niederländischen Abgeordneten Geert Wilders hat entgegen vielen die islamische Gefahr herunterspielenden Verlautbarungen in den Medien in islamischen Ländern für Empörung gesorgt. Das iranische Aussenministerium sprach von einer "widerlichen Aktion" und einem "Kreuzzug" westlicher Länder gegen den Islam. Der Sprecher des iranischen Außenministeriums, Mohammad Ali Husseini, hat die Veröffentlichung des "beleidigenden und islamfeindlichen" Videofilms auf seiner in deutsch erscheinenden Internetseite scharf verurteilt. Husseini sagte demnach am heutigen Freitag, dieser "hässliche Schritt des niederländischen Abgeordneten und des britischen Instituts deutet auf die Fortsetzung des tiefen Hasses dieser islamfeindlichen und Muslim-Feindlichen westlichen Staatsbürger" hin.

Der Sprecher des iranischen Außenministeriums warnte vor Folgen dieses provokativen Filmes und forderte die Regierungen in Holland, England und anderen Ländern der Europäischen Union auf, einzuschreiten, um die weitere Vorführung dieses islam- und kulturfeindlichen Filmes zu verhindern.
Husseini forderte weiterhin diese Länder dazu auf, den von ihnen propagierten Parolen insbesondere hinsichtlich der Menschenrechtsprinzipien und der Werte über eine Milliarde Muslime mehr Respekt zu schenken.
Tatsächlich kneifen die europäischen Regierungen einmal mehr vor den Drohungen aus dem islamische Raum, statt gemäß den Verpflichtungen aus den Menschenrechten sich gegen die im Film dargestellte tatsächliche Unterdrückung insbesondere der Frauen im Machtbereich islamistischer Despoten auszusprechen und die Meinungsfreiheit, die man gerne im Kampf gegen andere faschistoide Kräfte in Anspruch nimmt, zu schützen. Stattdessen distanziert sich die Regierung in Den Haag von dem Film und beschönigt die aufgezeigten Tatsachen "als das Verletzen von Gefühlen“, wie sich der niederländische Ministerpräsident Jan Peter Balkenende gerierte.
Die Zeitung „de Volkskrant“ kommentierte den Film als gleiche er den Propagandamethoden, mit denen totalitäre Regime Bevölkerungsgruppen >
Geert Wilders Film vom Portal genommen
29.03.2008 - Wie nicht anders zu erwarten, hat der englische Videoanbieter Liveleak Geert Wilders Film Fitna nach 24 Stunden wieder vom Netz genommen. Doch die Zeugnisse muslimischer Verbrechen, begangen unwidersprochen im Namen des Islam, lassen sich nicht mehr beseitigen wie ein unbequemer Zeuge eines Ehrenmordes. Freie Bürger lassen sich von Verbrechern nicht das Wort verbieten.
Es ist schon bezeichnend, daß die vereinigte Polit- und Medienschickeria sich zwar über diesen die Augen öffnenden Film echauffiert, aber kein Wort über schon tausende Male verbreitete Haß-Videos der Islamisten verliert.
Direkt ansehen kann man den Film zur Zeit noch hier:

youtube.com
rutube.ru
video.google.de
rapidshare.com
megaupload.com
simpleupload.net
netload.in
filefactory.com
rs73l34.rapidshare.com
simpleupload.net

gegeneinander aufhetzen - ohne damit die menschenverachtenden Hasstiraden islamistischer Feudalregime damit zu meinen.
Gleichermaßen Töne hört man von verschiedenen Vertretern der Europäische Union - hilflos ob des eigenen Versagens im Umgang mit radikalen Islamisten schließt man sich "der Position der niederländischen Regierung an.“
Während der Iran mit einem Boykott niederländischer Produkte drohte, kündigten die radikalislamischen Taliban an, auf die in Afghanistan stationierten Soldaten aus den Niederlanden verstärkt Angriffe zu verüben. In Afghanistan gingen Anfang März täglich mehrere hundert Menschen gegen den Film auf die Straße. Mehrere muslimische Verbände in den Niederlanden riefen dazu auf, auf die Provokation nicht einzugehen. Aus Angst vor Anschlägen nach der Veröffentlichung gilt in den Niederlanden bereits seit Anfang März eine erhöhte Alarmbereitschaft. Der indonesische Parlamentspräsident warnte vor Unruhen. Auch die Regierung von Bangladesch verurteilte die Veröffentlichung "auf das Schärfste". Das Aussenministerium in Dhaka drohte mit "schweren Folgen". Andere muslimische Länder forderten einen Boykott niederländischer Produkte.
Das im Internet veröffentlichte Anti-Islam-Video aus den Niederlanden erhöht nach Einschätzung des Bundeskriminalamtes (BKA) die Gefährdung auch für

Deutschland. Wie die jüngsten Drohbotschaften von al-Qaida-Chef Osama bin Laden könne es potenzielle Täter anregen, sagte der für Staatsschutz zuständige Abteilungspräsident Klaus Wittling. Das Bundeskriminalamt warnt nun vor einem erhöhten Anschlagsrisiko auch in Deutschland.
BKA-Präsident Jörg Ziercke sagte, daß in Deutschland weiter intakte Netze islamistischer Terroristen existierten. Die Festnahme der Kofferbomber 2006 und der Sauerland-Gruppe im vergangenen Jahr habe lediglich „die Gefahrenspitze gekappt“. El Kaida werbe gezielt zum Islam übergetretene Deutsche an, weil sie sich wegen ihres westlichen Aussehens und ihrer Staatsangehörigkeit unauffälliger bewegen könnten. Derzeit seien sieben solche Konvertiten als Gefährder eingestuft.
In dem Film setzt der niederlaendischen Abgeordnete Wilders den Islam mit dem Faschismus gleich und fordert ein Verbot des Korans.
Der Film "Fitna" ist auf einem in Großbritannien ansässigen Videoportal zu sehen. Mit dem 15-minütigen Video will Wilders den Koran als „faschistisches Buch“ brandmarken, das er im Vorfeld der Veröffentlichung bereits mit Adolf Hitlers „Mein Kampf“ verglich.
"Fitna“ ("Zwietracht") beginnt mit einer Warnung vor "schockierenden Bildern“. Dann stellt der Streifen Suren aus dem Koran Bildern von Attentaten muslimischer Extremisten gegenüber. Gezeigt werden auch die umstrittene dänische Mohammed-Karikatur sowie die Anschläge auf das World Trade Center in New York am 11. September 2001. "Stoppt die Islamisierung. Verteidigt unsere Freiheit“, heißt es dann am Ende. Außerdem wird abgebildet, wie fundamentalistische Muslime in den Niederlanden gegen Ehebrecher und Homosexuelle hetzen. Wilders betrachtet seinen Film nach eigenen Worten als "letzte Warnung“ vor dem Islam. Der Film ist auf der Webseite
liveleak.com veröffentlicht. Die Forderung des Films ist ein Einwanderungsstopp für Muslime und ein Verbot des Koran. Der Autor lebt seit dem Mord an dem niederländischen Filmemacher Theo van Gogh unter ständigem Polizeischutz. Van Gogh war 2004 wegen eines Islam-kritischen Films von einem radikalen Muslim getötet worden. Gemäßigte muslimische Organisationen in den Niederlanden riefen indessen zu Ruhe und Besonnenheit auf. Sie appellierten besonders an Muslime in islamischen Ländern, sich nicht zu Gewalttaten gegen niederländische Einrichtungen oder Unternehmen provozieren zu lassen. „Lasst die Hände von Holland“, heißt es in einem in Amsterdam verbreiteten Aufruf. In den Niederlanden leben rund 900.000 Muslime, vorwiegend aus der Türkei und Marokko.
Der Verband der Imame in den Niederlanden hat die Vorbeter aufgerufen, sich im heutigen Freitagsgebet ausführlich mit dem Film „Fitna“ (Chaos) zu befassen. Auch die Imame sollten dabei zu Besonnenheit mahnen, sagte ein Sprecher des Verbandes in Den Haag.
Unterdessen kündigte der Exil-Iraner und Gründer des Komitees für Ex-Muslime, Ehsan Jami, einen weiteren Anti-Islam-Film an. Jami will den Zeichentrickfilm "The Life of Mohammed“ am 20. April auszustrahlen. Wo das geschehen soll, sagte er nicht. Das Datum 20. April sei bewusst gewählt, sagte Jami der Tageszeitung "Volkskrant“. Jami: "Es ist ein symbolisches Datum, der Geburtstag von Hitler. Er ist tot und der Prophet auch, aber ihre Ideen leben weiter.“ Das niederländische Fernsehen zeigte bereits Ausschnitte aus dem zwölf Minuten langen Zeichentrickfilm. Dabei war eine dem Propheten Mohammed ähnelnde Figur zu sehen, an dessen Hand ein kleines Mädchen mit einem Teddybär lief und auf dem Minarett einer Moschee im Hintergrund hängt ein Hakenkreuz. Die Szene geht auf die im Koran beschriebene Ehe Mohammeds mit der neunjährigen Aysa zurück. Die gezeigten Bilder lösten bereits heftige Proteste aus. Das Kontaktorgan zwischen Muslimen und Regierung beantragte eine einstweilige Verfügung gegen den Film. "Diese Darstellung des Proheten ist absolut unzulässig und sehr verletzend“, sagte der Vorsitzende Ayhan Tonca.
Äußerungen zu der im Koran beschriebenen Ehe des Propheten mit einem Kind hatten bereits 2003 zu einem Prozess geführt. Die Islamkritikerin Ayaan Hirsi Ali hatte Mohammed einen "Pädophilen“, "Tyrann“ und "Perversen“ genannt. Eine Klage von Muslimen war jedoch zurückgewiesen worden.
Muslimen im In- und Ausland sei diese Flut der Anti-Islam-Propaganda nicht mehr zu erklären, heißt es von dieser Seite. Vielleicht läßt es sich besser erklären, wenn sich die sich derart Empörenden einmal die Webseiten des
iranischen Widerstandes ansehen und vielleicht dafür sorgen, daß der ursächliche Anlaß für solche im Prinzip augenöffnende Filme ein Ende findet...

Republikaner bedeutungslos?
18.03.2008 - Der baden-württembergischen Verfassungsschutz wertet rechte Parteien im neuesten Verfassungsschutzbericht unterschiedlich. Die „Nationaldemokratische Partei Deutschlands“ (NPD) hat sich in den letzten Jahren zur auffälligsten rechtsextremistischen Partei in Deutschland entwickelt, heißt es darin. Sie sei mittlerweile als eine der bedeutendsten, wenn nicht als die bedeutendste rechtsextremistische Organisation in der Bundesrepublik Deutschland einzustufen. In den letzten Jahren habe sich sogar eine schrittweise Konzentration größerer Teile der rechtsextremistischen Gesamtszene auf die NPD abgezeichnet.
Dagegen setzte sich laut Verfassungsschutz im Jahr 2007 der Weg der Partei „Die Republikaner“ (REP) in die Bedeutungslosigkeit weiter fort. Nachdem sich auf dem letzten Bundesparteitag der REP am 9./10. Dezember 2006 im bayerischen Höchstadt erneut der Abgrenzungskurs gegenüber rechtsextremistischen Parteien durchgesetzt hat, haben auch 2007 weitere Rechtsextremisten die Partei verlassen, wird berichtet. Weiter heißt es: "Mittlerweile ist aufgrund der fortschreitenden Marginalisierung der Partei der Anteil der Rechtsextremisten innerhalb der Organisation kaum noch quantifizierbar. Tatsächliche Anhaltspunkte für rechtsextremistische Bestrebungen sind dennoch vereinzelt weiterhin gegeben."
Ganz offensichtlich sind aber die Republikaner dennoch inzwischen so bedeutungslos geworden daß eine weitergehende Erwähnung im Landesverfassungsschutzbericht nicht mehr für notwendig gehalten wird.

Ausstellung geschlossen: Muslime drohen mit Gewalt
Türkendemo in Berlin
Foto: pixelio 29.02.2008 - Die Ausstellung der dänischen Künstlergruppe Surrend in Berlin ist am Mittwoch aus Sicherheitsgründen geschlossen worden. Nachdem mehrere aufgebrachte Muslime über die Vernissage mit satirisch-politischen Plakaten beschwert hatten, schloss am Mittwoch die Berliner Galerie Nord ihre Pforten. Sechs Männer drohten mit Gewalt, das Gebäude mit Steinen zu bewerfen. Die Muslime hatten die Ausstellung gestört und verlangt, eines der 21 ausgestellten Poster zu entfernen. Es ging um ein Plakat mit dem Bildmotiv der Kaaba in Mekka, überschrieben mit der Zeile „Dummer Stein“. Es ist Teil einer Serie, gefolgt von dem Plakat eines Mannes mit typischer jüdischer Hutbekleidung („Dummer Hut“) und weiteren „Serienplakaten“ ironischen Inhalts. Die Ausstellung wurde vom Plakatkünstler und Präsidenten der Berliner Akademie der Künste, Klaus Staeck, eröffnet. Dieser bezeichnete die Drohungen als „völlig unakzeptabel“. Die Gesellschaft dürfe sich Gewaltandrohungen gegenüber Kunstwerken nicht beugen. Surrend fiel in den vergangenen zwei Jahren mit brisanten satirischen Kunstaktionen auf, unter anderem gegen den iranischen Präsidenten Mahmud Ahmadinedschad und Russlands Präsidenten Wladimir Putin.


Verfassungsgericht kippt Online-Durchsuchung
27.02.2008 - Die Befugnis des nordrhein-westfälischen Verfassungsschutzes zur Online-Durchsuchung verletzt das Grundgesetz und ist damit nichtig, hat das Bundesverfassungsgericht entschieden. Nach dem Urteil ist die heimliche Infiltration in ein Computersystem nur bei Gefahr für überragend wichtige Rechtsgüter wie zulässig.
Die Verfassungsbeschwerden einer Journalistin und dreier Rechtsanwälte gegen Vorschriften des Verfassungsschutzgesetzes Nordrhein-Westfalen (vgl. Pressemitteilung Nr. 82/2007 vom 27. Juli 2007) sind, soweit sie zulässig sind, weitgehend begründet. Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts hat mit Urteil vom 27. Februar 2008 die Vorschriften zur Online-Durchsuchung sowie zur Aufklärung des Internet für verfassungswidrig und nichtig erklärt.
§ 5 Abs. 2 Nr. 11 Satz 1 Alt. 2 VSG, der den heimlichen Zugriff auf informationstechnische Systeme regelt ("Online-Durchsuchung"), verletzt das allgemeine Persönlichkeitsrecht in seiner besonderen Ausprägung als Grundrecht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme und ist nichtig. Die Vorschrift wahrt insbesondere nicht das Gebot der Verhältnismäßigkeit. Angesichts der Schwere des Eingriffs ist die heimliche Infiltration eines informationstechnischen Systems, mittels derer die Nutzung des Systems überwacht und seine Speichermedien ausgelesen werden können, verfassungsrechtlich nur zulässig, wenn tatsächliche Anhaltspunkte einer konkreten Gefahr für ein überragend wichtiges Rechtsgut bestehen. Zudem ist der Eingriff grundsätzlich unter den Vorbehalt richterlicher Anordnung zu stellen. Diesen Anforderungen wird § 5 Abs. 2 Nr. 11 Satz 1 Alt. 2 VSG nicht gerecht. Darüber hinaus fehlt es auch an hinreichenden gesetzlichen Vorkehrungen, um Eingriffe in den absolut geschützten Kernbereich privater Lebensgestaltung zu vermeiden.
Die Ermächtigung zum heimlichen Aufklären des Internet in § 5 Abs. 2 Nr. 11 Satz 1 Alt. 1 VSG verletzt ebenfalls die Verfassung und ist nichtig. Das heimliche Aufklären des Internet greift in das Telekommunikationsgeheimnis ein, wenn die Verfassungsschutzbehörde zugangsgesicherte Kommunikationsinhalte überwacht, indem sie Zugangsschlüssel nutzt, die sie ohne oder gegen den Willen der Kommunikationsbeteiligten erhoben hat. Ein derart schwerer Grundrechtseingriff setzt grundsätzlich zumindest die Normierung einer qualifizierten materiellen Eingriffsschwelle voraus. Daran fehlt es hier. Die Norm lässt nachrichtendienstliche Maßnahmen in weitem Umfang im Vorfeld konkreter Gefährdungen zu, ohne Rücksicht auf das Gewicht der möglichen Rechtsgutsverletzung und auch gegenüber Dritten. Zudem enthält die Norm keine Vorkehrungen zum Schutz des Kernbereichs privater Lebensgestaltung. Nimmt der Staat im Internet dagegen öffentlich zugängliche Kommunikationsinhalte wahr oder beteiligt ersich an öffentlich zugänglichen Kommunikationsvorgängen, greift er grundsätzlich nicht in Grundrechte ein.
Die Reaktion des Herrn Bundesminister des Innern, Dr. Wolfgang Schäuble, dazu: "Das Bundesverfassungsgericht hat in seiner heutigen Entscheidung zu den Regelungen des nordrhein-westfälischen Verfassungsschutzgesetzes die grundsätzliche verfassungsrechtliche Zulässigkeit der so genannten Online-Durchsuchung als Ermittlungsmaßnahme anerkannt. Die Entscheidungsgründe bedürfen sorgfältiger Analyse und werden bei der beabsichtigten Novellierung des Bundeskriminalamtsgesetzes berücksichtigt. Ich gehe davon aus, dass nunmehr die beabsichtigte und von allen Experten und Polizeipraktikern für notwendig gehaltene Regelung im BKA-Gesetz so rasch wie möglich umgesetzt werden kann, damit dem Bundeskriminalamt eine Kompetenz zur Abwehr von Gefahren aus dem internationalen Terrorismus - wie in der Föderalismusreform I vorgesehen - übertragen werden kann.
Der Online-Durchsuchung kommt im Rahmen der Schaffung von Präventivbefugnissen für das Bundeskriminalamt zur Abwehr von Gefahren des internationalen Terrorismus eine zentrale Rolle zu. Sie wird nur in wenigen, aber sehr gewichtigen Fällen zum Einsatz kommen.
Die in Deutschland vereitelten Anschläge belegen die anhaltend hohe Bedrohung durch den islamistischen Terrorismus. Um die Bürger wirksam schützen zu können, müssen die Sicherheitsbehörden mit der technischen Entwicklung der Täter - Einsatz modernisierter IT-Technologie, professionell verschlüsselte Kommunikation - Schritt halten. Dazu sind sie auf die Maßnahme der Online-Durchsuchung angewiesen."
(
BVerfG 1BvR 370/07 v. 27.02.2008)

Eva Herman siegt vor Gericht
08.02.2008 - Die ehemalige Tagesschau-Sprecherin und Buchautorin Eva Herman (Hamburg) hat jetzt auch eigenen Angaben zufolge vor dem Kölner Landgericht einen Sieg gegen die Deutsche Presse-Agentur (dpa) errungen. Die Agentur hat demnach einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung anerkannt.
Künftig dürfe dpa nicht mehr behaupten, Eva Herman habe in der Talkshow von Johannes B. Kerner am 9. Oktober 2007 gesagt, "wenn man nicht über Familienwerte der Nazis reden dürfe, könne man auch nicht über die Autobahnen sprechen, die damals gebaut wurden".
Dies sei aus Sicht des Kölner Landgerichts eine verkürzte Darstellung, die Herman nicht akzeptieren müsse.
Während der Show wurde Eva Herman von Moderator Kerner vor die Tür gesetzt.
Die TV-Moderatorin hatte mit ihren Büchern „Das Eva-Prinzip“ und „Das Prinzip Arche Noah“ eine Debatte über die Familienpolitik ausgelöst.
Sie wurde wegen angeblichen anerkennenden Äußerungen zur Familienpolitik der Nationalsozialisten im vergangenen Jahr vom Norddeutschen Rundfunk (NDR) entlassen.
Das ZDF hat sich dazu bereits nach einer Abmahnung von Hermans Anwälten verpflichtet, einen Teil des Jahresrückblicks 2007, in denen Eva Herman ebenfalls verkürzte und den Sinn verändernde Aussagen zugeschrieben werden, nicht mehr zu verbreiten oder verbreiten zu lassen.
Nach dem Sieg der Fernsehmoderatorin gegen die größte deutsche Nachrichtenagentur könnten bald weitere Medien zur Rechenschaft gezogen werden: „Es wurde Zeit, dass die Wahrheit ans Licht kommt. Das war erst der Anfang. Nun geht es weiter“, so Eva Herman dazu.
Im Gästebuch Ihrer
Webseite haben sich unterdessen weit mehr als 10.000 Bürger mit ihr und gegen Kerners Benehmen solidarisiert.
www.eva-herman.de


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