Nichtraucherschutzgesetze verfassungswidrig
Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat die Nichtraucherschutzgesetze der Länder Baden-Württemberg und Berlin gekippt. Die Verfassungsbeschwerden von zwei Gastwirten und einer Diskothekenbetreiberin, die sich gegen Bestimmungen der Nichtraucherschutzgesetze von Baden-Württemberg und Berlin wenden, waren erfolgreich. Es hat damit den Beschwerden zweier Kneipenwirte aus Berlin und Tübingen sowie eines Diskothekenbetreibers aus Heilbronn stattgegeben. Der Erste Senat des BVerfG stellte in seiner Mehrheitsentscheidung fest, dass die angegriffenen Regelungen die Beschwerdeführer in ihrem Grundrecht auf freie Berufsausübung verletzen. Dem Gesetzgeber setzten sie eine Frist bis zum 31.12.2009, um eine Neuregelung zu treffen. Bis dahin bleiben die angegriffenen Vorschriften in Kraft. Allerdings haben Betreiber getränkegeprägter Kleingaststätten mit einer Fläche von weniger als 75 Quadratmetern Anspruch auf Ausnahmen, wenn unter 18-Jährigen der Zutritt verboten ist. Gleiches gilt für Diskotheken, doch darf in deren Raucherraum keine Tanzfläche sein (Az.: 1 BvR 3262/07, 1 BvR 402/08 und 1 BvR 906/08).
Islamistischer Terror bleibt
weiterhin Schwerpunkt
Anlässlich der Vorstellung des Verfassungsschutzberichts
für das Jahr 2007 erklärte Bundesinnenminister Dr.
Wolfgang Schäuble:
"Die Menschen in unserem Land haben ein Recht
darauf, frei und sicher ihr Leben führen und gestalten
zu können. Dieses Recht zu wahren und wo nötig auch
gegen extremistische Bedrohungen jedweder Art
durchzusetzen ist eine der vornehmsten Pflichten des
Staates und seiner Repräsentanten. Auch im Jahr 2007
haben das Bundesamt für Verfassungsschutz und die
anderen deutschen Sicherheitsbehörden im Verbund
mit unseren europäischen und außereuropäischen
Partnern hierzu in entscheidendem Maße
beigetragen. Ihre hervorragende Arbeit verdient unser
aller Wertschätzung und Anerkennung."
"Die größte und manifesteste Bedrohung geht nach
wie vor vom islamistischen Terrorismus aus", sagt
Bundesinnenminister Dr. Wolfgang Schäuble. Auch das
anhaltend hohe Engagement Deutschlands bei der
Bekämpfung des internationalen Terrorismus hat zur
Folge, dass die Bundesrepublik zunehmend in den Fokus
islamistischer Terroristen gerät. Dies zeigen auch die
rechtzeitig aufgedeckten Pläne der so genannten
Sauerland-Gruppe ebenso wie die Fälle, in
denen sich in Deutschland aufgewachsene junge Muslime
aber auch Konvertiten als Selbstmordattentäter zur
Verfügung stellen.
Bundesinnenminister Dr. Wolfgang Schäuble:
Deutschland stellt für islamistische Terroristen
mehr dar als ein Rückzugsraum. Unser Land ist zum
Operationsgebiet islamistischer Terroristen geworden.
Dies erfordert nicht nur die konzentrierte Wachsamkeit
unserer Sicherheitsbehörden sondern unser aller
Aufmerksamkeit. Die Integration und das einvernehmliche
Miteinander der ca. dreieinhalb Millionen Muslime, die in
ihrer übergroßen Mehrheit friedlich und gesetzeskonform
mit uns leben, spielt dabei eine wichtige Rolle. Das
haben alle Teilnehmer der von mir initiierten Deutschen
Islam Konferenz bestätigt.
Als weiteres wichtiges Aufgabengebiet der
Sicherheitsbehörden nannte Bundesinnenminister Dr.
Wolfgang Schäuble die Bekämpfung des nationalen
Extremismus. Hierzu zählen der Rechtsextremismus in all
seinen Ausprägungen Rassismus,
Fremdenfeindlichkeit, Antisemitismus - ebenso wie der
Linksextremismus. Die Verfassungsschutz- und
Polizeibehörden leisten hier ebenso wichtige wie
erfolgreiche Arbeit.
Bundesinnenminister Dr. Wolfgang Schäuble hob die
Bedeutung der jüngsten Vereinsverbote gegen das
Collegium Humanum (CH) einschließlich seiner
Teilorganisation Bauernhilfe e.V. sowie den
Verein zur Rehabilitierung der wegen Bestreitens
des Holocaust Verfolgten (VRBHV) am 07. Mai 2008
hervor. Sie zeigen, dass der Staat seine
Instrumentarien auch einsetzt. Sie sind ein wesentliches
Element, um der Verbreitung rechtsextremistischer
Ideologien wirkungsvoll entgegenzutreten.
Bundesinnenminister Dr. Wolfgang Schäuble bedauert, dass
die Bekämpfung des Rechtsextremismus in der jüngsten
Zeit unzulässig auf die Frage reduziert wurde, ob ein
neues Verbotsverfahren gegen die NPD eingeleitet werden
solle. Die NPD ist ohne jeden Zweifel eine
verfassungsfeindliche Partei. Die Feststellung, ob die
NPD auch eine verfassungswidrige Partei ist, obliegt nach
unserer verfassungsmäßigen Ordnung allein dem
Bundesverfassungsgericht. Die hierbei zu
berücksichtigenden prozessualen Hürden sind sehr hoch.
Das Risiko eines erneuten Scheiterns ist nicht
vertretbar.
Auch der organisierte Linksextremismus stellt ein nicht
zu vernachlässigendes Gefährdungspotenzial dar. Dies
wurde im vergangenen Jahr anlässlich der Übernahme der
EU-Ratspräsidentschaft im ersten Halbjahr 2007, des
Asia-Europe-Meeting in Hamburg und vor allem
anlässlich des G8-Gipfels in Heiligendamm deutlich.
"Ich erinnere an die gewalttätigen Ausschreitungen
im Vorfeld des Gipfels am 2. Juni 2007 in Rostock. Im
Schutz der Menge der deutlich überwiegend friedlichen
Demonstranten verübten so genannte Autonome und andere
Straftäter massive Gewalttaten insbesondere gegen
Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte".
Bundesinnenminister Dr. Wolfgang Schäuble: Die
Sicherheitsbehörden der Bundesrepublik Deutschland
leisten im Rahmen ihrer rechtlichen Kompetenzen
unschätzbar wichtige Arbeit für unser aller Schutz und
Sicherheit. Ihnen ist es zu verdanken, dass wir hier in
Deutschland auch in Anbetracht anhaltender Bedrohungen
durch den islamistischen Terrorismus sicher leben
können. Die Erkenntnisse unserer
Verfassungsschutzbehörden liefern Staat und Bürgern die
notwendigen Informationen über extremistische
Vereinigungen, damit wir im Sinne der wehrhaften
Demokratie gegensteuern können.
Hinweis: Die Vorabfassung des Verfassungsschutzbericht
2007 ist hier abrufbar.
Macht der Staat sich seine Nazis
selbst?
11.04.2008 - Das NPD-Verbotsverfahren scheiterte
deswegen, weil in der Führung der NPD jedes 7. Mitglied
ein V-Mann des Verfassungsschutzes saß und nicht
auszuschließen war, daß diese einen erheblichen
Einfluß auf diese Partei ausgeübt haben. Erneut
erhärtet sich nun der Verdacht, daß durch
eingeschleuste V-Männer rechte Straftaten zumindest
mitgetragen werden. Ein Neonazi outete sich nun als
Informant des Staatsschutzes im Prozess gegen die
rechtsextreme Kameradschaft Sturm 34. Demnach
begann dessen Kontakt bereits mehrere Monate vor(!)
Gründung der Kameradschaft, die Anfang März 2006
erfolgte, wie er beim zweiten Verhandlungstag am
Landgericht Dresden erklärte. Dabei gab es mit den
Staatsschützern auch Absprachen über sein Verhalten bei
einem Strafprozess und habe er lieber auf richtige
Aussagen verzichtet, um als Informant nicht aufzufliegen.
Die Beamten hätten ihm zugesagt, die Angelegenheit
später in seinem Sinne zu regeln. Der Richter sprach von
schweren Vorwürfen und kündigte an, dass das Verfahren
platzt, wenn eine Mitwirkung des Staatsschutzes an der
Gründung der Kameradschaft offenkundig wird. Im Prozess
geht es gegen fünf Männer wegen der Bildung einer
kriminellen Vereinigung, gefährliche Körperverletzung,
Landfriedensbruch und Volksverhetzung. Der Sturm
34 sei gegründet worden, um in der Region
Mittweida (Sachsen) eine national befreite
Zone zu schaffen, was der Staatsschutz gewußt
habe. Bei einer Feier hätten sich die Teilnehmer um ein
brennendes Holzkreuz versammelt und den Hitler-Gruß
gezeigt.
Erneut mehr linke als rechte
Gewalt
10.04.2008 - Während im Bereich der "politisch
motivierten Kriminalität - rechts" die Zahl aller
Straftaten insgesamt um 2,9 Prozent und die der
Gewaltdelikte um 5,5 Prozent zurückgegangen ist, ist im
Bereich der "politisch motivierten Kriminalität -
links" erneut ein Anstieg sowohl bei der Summe aller
Straftaten um 9,4 Prozent als auch bei der Anzahl der
Gewaltdelikte um 3,1 Prozent festzustellen. Im Bereich
der "politisch motivierten
Ausländerkriminalität" ist das
Gesamtstraftatenaufkommen sogar um 30,5 Prozent und die
Zahl der Gewaltdelikte um 6,6 Prozent gewachsen.
Die Zuwächse im Bereich der "politisch motivierten
Kriminalität - links" waren die höchsten Werte
seit Einführung des Mit insgesamt 2.541 politisch
motivierten Gewalttaten wurde seit Einführung des
Definitionssystems der bislang höchste Wert insbesondere
im linksmotivierten Gewaltbereich erreicht. Gegenüber
dem Jahr 2006 haben sich die Fallzahlen in den einzelnen
Phänomenbereichen wie folgt verändert:
PMK-links 1.247 (Vorjahr: 1.209)
rd. + 3,1 %
PMK-rechts 1.054 (Vorjahr:
1.115) rd. - 5,5 %
PM-Ausländerkriminalität 129
(Vorjahr: 121) rd. + 6,6 %
PMK-sonstige 111 (Vorjahr: 77)
rd. + 44,2 %
Als häufigste Deliktsart fielen im Bereich der
"PMK-rechts" die Propagandadelikte mit einem
Anteil von 67,9 Prozent aller rechten Straftaten auf,
während bei den linken Straftaten die
Sachbeschädigungen mit 42,7 Prozent den größten Anteil
hatten, gefolgt von Verstößen gegen das
Versammlungsgesetz, die 18,1 Prozent ausmachten.
Vergleichbare Propagandadelikte gibt es im linken Bereich
allerdings aufgrund gesetzlicher Sonderregelungen nicht.
Im Gegensatz zur Strafbarkeit z.B. des
"Hitlergrußes" und "Hakenkreuzen"
ist das Zeigen linkeextremistischer Symbole erlaubt.
Die Aufklärungsquote aller politisch motivierten
Straftaten betrug rd. 44,7 Prozent.
US-Kampfbomber in Quatar
verunglückt
05.04.2008 - Ein US-Langstreckenbomber vom Typ B-1 ist
nach der Landung auf einem amerikanischen
Militärstützpunkt in Quatar in Brand geraten. Im
arabischen TV-Sender Al-Dschasira, der aus der
quatarischen Hauptstadt Doha sendet, hiess es, der Bomber
sei bei der Landung explodiert. Als Ursache für das
Unglück, das sich auf dem Luftwaffenstützpunkt Al-Udeid
ereignete, wurde technisches Versagen angegeben. Wieviele
Soldaten sich an Bord der Maschine befunden hatten und
von welcher Art Einsatz sie zurückgekehrt war, wurde
zunächst nicht bekannt. Das US-Militär erklärte, die
Ursache werde untersucht. Die vier Besatzungsmitglieder
seien aber wohlauf. Die B-1 sei nach der Landung in einen
Zwischenfall am Boden verwickelt gewesen, das Feuer sei
unter Kontrolle, berichtet dass Militär weiter. Die
Langstreckenbomber vom Typ B-1 kommen bei
interkontinentalen Einsätzen ohne Zwischenbetankung aus.
Zudem können sie auch ausgefeilte Abwehrsysteme
überwinden.
Stoppt die Islamisierung. Verteidigt
unsere Freiheit!
28.03.2008 - Die Veröffentlichung des islamkritischen
Films des niederländischen Abgeordneten Geert Wilders
hat entgegen vielen die islamische Gefahr
herunterspielenden Verlautbarungen in den Medien in
islamischen Ländern für Empörung gesorgt. Das
iranische Aussenministerium sprach von einer
"widerlichen Aktion" und einem
"Kreuzzug" westlicher Länder gegen den Islam.
Der Sprecher des iranischen Außenministeriums, Mohammad
Ali Husseini, hat die Veröffentlichung des
"beleidigenden und islamfeindlichen" Videofilms
auf seiner in deutsch erscheinenden Internetseite scharf
verurteilt. Husseini sagte demnach am heutigen Freitag,
dieser "hässliche Schritt des niederländischen
Abgeordneten und des britischen Instituts deutet auf die
Fortsetzung des tiefen Hasses dieser islamfeindlichen und
Muslim-Feindlichen westlichen Staatsbürger" hin.
Der Sprecher des iranischen
Außenministeriums warnte vor Folgen dieses
provokativen Filmes und forderte die Regierungen
in Holland, England und anderen Ländern der
Europäischen Union auf, einzuschreiten, um die
weitere Vorführung dieses islam- und
kulturfeindlichen Filmes zu verhindern.
Husseini forderte weiterhin diese Länder dazu
auf, den von ihnen propagierten Parolen
insbesondere hinsichtlich der
Menschenrechtsprinzipien und der Werte über eine
Milliarde Muslime mehr Respekt zu schenken.
Tatsächlich kneifen die europäischen
Regierungen einmal mehr vor den Drohungen aus dem
islamische Raum, statt gemäß den
Verpflichtungen aus den Menschenrechten sich
gegen die im Film dargestellte tatsächliche
Unterdrückung insbesondere der Frauen im
Machtbereich islamistischer Despoten
auszusprechen und die Meinungsfreiheit, die man
gerne im Kampf gegen andere faschistoide Kräfte
in Anspruch nimmt, zu schützen. Stattdessen
distanziert sich die Regierung in Den Haag von
dem Film und beschönigt die aufgezeigten
Tatsachen "als das Verletzen von
Gefühlen, wie sich der niederländische
Ministerpräsident Jan Peter Balkenende gerierte.
Die Zeitung de Volkskrant
kommentierte den Film als gleiche er den
Propagandamethoden, mit denen totalitäre Regime
Bevölkerungsgruppen > |
Geert
Wilders Film vom Portal genommen
29.03.2008 - Wie nicht anders zu erwarten, hat
der englische Videoanbieter Liveleak Geert
Wilders Film Fitna nach 24 Stunden wieder vom
Netz genommen. Doch die Zeugnisse muslimischer
Verbrechen, begangen unwidersprochen im Namen des
Islam, lassen sich nicht mehr beseitigen wie ein
unbequemer Zeuge eines Ehrenmordes. Freie Bürger
lassen sich von Verbrechern nicht das Wort
verbieten.
Es ist schon bezeichnend, daß die vereinigte
Polit- und Medienschickeria sich zwar über
diesen die Augen öffnenden Film echauffiert,
aber kein Wort über schon tausende Male
verbreitete Haß-Videos der Islamisten verliert.
Direkt ansehen kann man den Film zur Zeit noch
hier:youtube.com
rutube.ru
video.google.de
rapidshare.com
megaupload.com
simpleupload.net
netload.in
filefactory.com
rs73l34.rapidshare.com
simpleupload.net
|
gegeneinander aufhetzen - ohne
damit die menschenverachtenden Hasstiraden
islamistischer Feudalregime damit zu meinen.
Gleichermaßen Töne hört man von verschiedenen
Vertretern der Europäische Union - hilflos ob
des eigenen Versagens im Umgang mit radikalen
Islamisten schließt man sich "der Position
der niederländischen Regierung an.
Während der Iran mit einem Boykott
niederländischer Produkte drohte, kündigten die
radikalislamischen Taliban an, auf die in
Afghanistan stationierten Soldaten aus den
Niederlanden verstärkt Angriffe zu verüben. In
Afghanistan gingen Anfang März täglich mehrere
hundert Menschen gegen den Film auf die Straße.
Mehrere muslimische Verbände in den Niederlanden
riefen dazu auf, auf die Provokation nicht
einzugehen. Aus Angst vor Anschlägen nach der
Veröffentlichung gilt in den Niederlanden
bereits seit Anfang März eine erhöhte
Alarmbereitschaft. Der indonesische
Parlamentspräsident warnte vor Unruhen. Auch die
Regierung von Bangladesch verurteilte die
Veröffentlichung "auf das Schärfste".
Das Aussenministerium in Dhaka drohte mit
"schweren Folgen". Andere muslimische
Länder forderten einen Boykott niederländischer
Produkte.
Das im Internet veröffentlichte Anti-Islam-Video
aus den Niederlanden erhöht nach Einschätzung
des Bundeskriminalamtes (BKA) die Gefährdung
auch für |
Deutschland.
Wie die jüngsten Drohbotschaften von al-Qaida-Chef Osama
bin Laden könne es potenzielle Täter anregen, sagte der
für Staatsschutz zuständige Abteilungspräsident Klaus
Wittling. Das Bundeskriminalamt warnt nun vor einem
erhöhten Anschlagsrisiko auch in Deutschland.
BKA-Präsident Jörg Ziercke sagte, daß in Deutschland
weiter intakte Netze islamistischer Terroristen
existierten. Die Festnahme der Kofferbomber 2006 und der
Sauerland-Gruppe im vergangenen Jahr habe lediglich
die Gefahrenspitze gekappt. El Kaida werbe
gezielt zum Islam übergetretene Deutsche an, weil sie
sich wegen ihres westlichen Aussehens und ihrer
Staatsangehörigkeit unauffälliger bewegen könnten.
Derzeit seien sieben solche Konvertiten als Gefährder
eingestuft.
In dem Film setzt der niederlaendischen Abgeordnete
Wilders den Islam mit dem Faschismus gleich und fordert
ein Verbot des Korans.
Der Film "Fitna" ist auf einem in
Großbritannien ansässigen Videoportal zu sehen. Mit dem
15-minütigen Video will Wilders den Koran als
faschistisches Buch brandmarken, das er im
Vorfeld der Veröffentlichung bereits mit Adolf Hitlers
Mein Kampf verglich.
"Fitna ("Zwietracht") beginnt mit
einer Warnung vor "schockierenden Bildern.
Dann stellt der Streifen Suren aus dem Koran Bildern von
Attentaten muslimischer Extremisten gegenüber. Gezeigt
werden auch die umstrittene dänische Mohammed-Karikatur
sowie die Anschläge auf das World Trade Center in New
York am 11. September 2001. "Stoppt die
Islamisierung. Verteidigt unsere Freiheit, heißt
es dann am Ende. Außerdem wird abgebildet, wie
fundamentalistische Muslime in den Niederlanden gegen
Ehebrecher und Homosexuelle hetzen. Wilders betrachtet
seinen Film nach eigenen Worten als "letzte
Warnung vor dem Islam. Der Film ist auf der
Webseite liveleak.com veröffentlicht.
Die Forderung des Films ist ein Einwanderungsstopp für
Muslime und ein Verbot des Koran. Der Autor lebt seit dem
Mord an dem niederländischen Filmemacher Theo van Gogh
unter ständigem Polizeischutz. Van Gogh war 2004 wegen
eines Islam-kritischen Films von einem radikalen Muslim
getötet worden. Gemäßigte muslimische Organisationen
in den Niederlanden riefen indessen zu Ruhe und
Besonnenheit auf. Sie appellierten besonders an Muslime
in islamischen Ländern, sich nicht zu Gewalttaten gegen
niederländische Einrichtungen oder Unternehmen
provozieren zu lassen. Lasst die Hände von
Holland, heißt es in einem in Amsterdam
verbreiteten Aufruf. In den Niederlanden leben rund
900.000 Muslime, vorwiegend aus der Türkei und Marokko.
Der Verband der Imame in den Niederlanden hat die
Vorbeter aufgerufen, sich im heutigen Freitagsgebet
ausführlich mit dem Film Fitna (Chaos) zu
befassen. Auch die Imame sollten dabei zu Besonnenheit
mahnen, sagte ein Sprecher des Verbandes in Den Haag.
Unterdessen kündigte der Exil-Iraner und Gründer des
Komitees für Ex-Muslime, Ehsan Jami, einen weiteren
Anti-Islam-Film an. Jami will den Zeichentrickfilm
"The Life of Mohammed am 20. April
auszustrahlen. Wo das geschehen soll, sagte er nicht. Das
Datum 20. April sei bewusst gewählt, sagte Jami der
Tageszeitung "Volkskrant. Jami: "Es ist
ein symbolisches Datum, der Geburtstag von Hitler. Er ist
tot und der Prophet auch, aber ihre Ideen leben
weiter. Das niederländische Fernsehen zeigte
bereits Ausschnitte aus dem zwölf Minuten langen
Zeichentrickfilm. Dabei war eine dem Propheten Mohammed
ähnelnde Figur zu sehen, an dessen Hand ein kleines
Mädchen mit einem Teddybär lief und auf dem Minarett
einer Moschee im Hintergrund hängt ein Hakenkreuz. Die
Szene geht auf die im Koran beschriebene Ehe Mohammeds
mit der neunjährigen Aysa zurück. Die gezeigten Bilder
lösten bereits heftige Proteste aus. Das Kontaktorgan
zwischen Muslimen und Regierung beantragte eine
einstweilige Verfügung gegen den Film. "Diese
Darstellung des Proheten ist absolut unzulässig und sehr
verletzend, sagte der Vorsitzende Ayhan Tonca.
Äußerungen zu der im Koran beschriebenen Ehe des
Propheten mit einem Kind hatten bereits 2003 zu einem
Prozess geführt. Die Islamkritikerin Ayaan Hirsi Ali
hatte Mohammed einen "Pädophilen,
"Tyrann und "Perversen genannt.
Eine Klage von Muslimen war jedoch zurückgewiesen
worden.
Muslimen im In- und Ausland sei diese Flut der
Anti-Islam-Propaganda nicht mehr zu erklären, heißt es
von dieser Seite. Vielleicht läßt es sich besser
erklären, wenn sich die sich derart Empörenden einmal
die Webseiten des iranischen Widerstandes ansehen und
vielleicht dafür sorgen, daß der ursächliche Anlaß
für solche im Prinzip augenöffnende Filme ein Ende
findet...
Republikaner bedeutungslos?
18.03.2008 - Der baden-württembergischen
Verfassungsschutz wertet rechte Parteien im neuesten
Verfassungsschutzbericht unterschiedlich. Die
Nationaldemokratische Partei Deutschlands
(NPD) hat sich in den letzten Jahren zur auffälligsten
rechtsextremistischen Partei in Deutschland entwickelt,
heißt es darin. Sie sei mittlerweile als eine der
bedeutendsten, wenn nicht als die bedeutendste
rechtsextremistische Organisation in der Bundesrepublik
Deutschland einzustufen. In den letzten Jahren habe sich
sogar eine schrittweise Konzentration größerer Teile
der rechtsextremistischen Gesamtszene auf die NPD
abgezeichnet.
Dagegen setzte sich laut Verfassungsschutz im Jahr 2007
der Weg der Partei Die Republikaner (REP) in
die Bedeutungslosigkeit weiter fort. Nachdem sich auf dem
letzten Bundesparteitag der REP am 9./10. Dezember 2006
im bayerischen Höchstadt erneut der Abgrenzungskurs
gegenüber rechtsextremistischen Parteien durchgesetzt
hat, haben auch 2007 weitere Rechtsextremisten die Partei
verlassen, wird berichtet. Weiter heißt es:
"Mittlerweile ist aufgrund der fortschreitenden
Marginalisierung der Partei der Anteil der
Rechtsextremisten innerhalb der Organisation kaum noch
quantifizierbar. Tatsächliche Anhaltspunkte für
rechtsextremistische Bestrebungen sind dennoch vereinzelt
weiterhin gegeben."
Ganz offensichtlich sind aber die Republikaner dennoch
inzwischen so bedeutungslos geworden daß eine
weitergehende Erwähnung im
Landesverfassungsschutzbericht nicht mehr für notwendig
gehalten wird.
Ausstellung geschlossen: Muslime
drohen mit Gewalt
29.02.2008 - Die
Ausstellung der dänischen Künstlergruppe Surrend in
Berlin ist am Mittwoch aus Sicherheitsgründen
geschlossen worden. Nachdem mehrere aufgebrachte Muslime
über die Vernissage mit satirisch-politischen Plakaten
beschwert hatten, schloss am Mittwoch die Berliner
Galerie Nord ihre Pforten. Sechs Männer drohten mit
Gewalt, das Gebäude mit Steinen zu bewerfen. Die Muslime
hatten die Ausstellung gestört und verlangt, eines der
21 ausgestellten Poster zu entfernen. Es ging um ein
Plakat mit dem Bildmotiv der Kaaba in Mekka,
überschrieben mit der Zeile Dummer Stein. Es
ist Teil einer Serie, gefolgt von dem Plakat eines Mannes
mit typischer jüdischer Hutbekleidung (Dummer
Hut) und weiteren Serienplakaten
ironischen Inhalts. Die Ausstellung wurde vom
Plakatkünstler und Präsidenten der Berliner Akademie
der Künste, Klaus Staeck, eröffnet. Dieser bezeichnete
die Drohungen als völlig unakzeptabel. Die
Gesellschaft dürfe sich Gewaltandrohungen gegenüber
Kunstwerken nicht beugen. Surrend fiel in den vergangenen
zwei Jahren mit brisanten satirischen Kunstaktionen auf,
unter anderem gegen den iranischen Präsidenten Mahmud
Ahmadinedschad und Russlands Präsidenten Wladimir Putin.
Verfassungsgericht kippt
Online-Durchsuchung
27.02.2008 - Die Befugnis des
nordrhein-westfälischen Verfassungsschutzes zur
Online-Durchsuchung verletzt das Grundgesetz und ist
damit nichtig, hat das Bundesverfassungsgericht
entschieden. Nach dem Urteil ist die heimliche
Infiltration in ein Computersystem nur bei Gefahr für
überragend wichtige Rechtsgüter wie zulässig.
Die Verfassungsbeschwerden einer Journalistin und dreier
Rechtsanwälte gegen Vorschriften des
Verfassungsschutzgesetzes Nordrhein-Westfalen (vgl.
Pressemitteilung Nr. 82/2007 vom 27. Juli 2007) sind,
soweit sie zulässig sind, weitgehend begründet. Der
Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts hat mit Urteil
vom 27. Februar 2008 die Vorschriften zur
Online-Durchsuchung sowie zur Aufklärung des Internet
für verfassungswidrig und nichtig erklärt.
§ 5 Abs. 2 Nr. 11 Satz 1 Alt. 2 VSG, der den heimlichen
Zugriff auf informationstechnische Systeme regelt
("Online-Durchsuchung"), verletzt das
allgemeine Persönlichkeitsrecht in seiner besonderen
Ausprägung als Grundrecht auf Gewährleistung der
Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer
Systeme und ist nichtig. Die Vorschrift wahrt
insbesondere nicht das Gebot der Verhältnismäßigkeit.
Angesichts der Schwere des Eingriffs ist die heimliche
Infiltration eines informationstechnischen Systems,
mittels derer die Nutzung des Systems überwacht und
seine Speichermedien ausgelesen werden können,
verfassungsrechtlich nur zulässig, wenn tatsächliche
Anhaltspunkte einer konkreten Gefahr für ein überragend
wichtiges Rechtsgut bestehen. Zudem ist der Eingriff
grundsätzlich unter den Vorbehalt richterlicher
Anordnung zu stellen. Diesen Anforderungen wird § 5 Abs.
2 Nr. 11 Satz 1 Alt. 2 VSG nicht gerecht. Darüber hinaus
fehlt es auch an hinreichenden gesetzlichen Vorkehrungen,
um Eingriffe in den absolut geschützten Kernbereich
privater Lebensgestaltung zu vermeiden.
Die Ermächtigung zum heimlichen Aufklären des Internet
in § 5 Abs. 2 Nr. 11 Satz 1 Alt. 1 VSG verletzt
ebenfalls die Verfassung und ist nichtig. Das heimliche
Aufklären des Internet greift in das
Telekommunikationsgeheimnis ein, wenn die
Verfassungsschutzbehörde zugangsgesicherte
Kommunikationsinhalte überwacht, indem sie
Zugangsschlüssel nutzt, die sie ohne oder gegen den
Willen der Kommunikationsbeteiligten erhoben hat. Ein
derart schwerer Grundrechtseingriff setzt grundsätzlich
zumindest die Normierung einer qualifizierten materiellen
Eingriffsschwelle voraus. Daran fehlt es hier. Die Norm
lässt nachrichtendienstliche Maßnahmen in weitem Umfang
im Vorfeld konkreter Gefährdungen zu, ohne Rücksicht
auf das Gewicht der möglichen Rechtsgutsverletzung und
auch gegenüber Dritten. Zudem enthält die Norm keine
Vorkehrungen zum Schutz des Kernbereichs privater
Lebensgestaltung. Nimmt der Staat im Internet dagegen
öffentlich zugängliche Kommunikationsinhalte wahr oder
beteiligt ersich an öffentlich zugänglichen
Kommunikationsvorgängen, greift er grundsätzlich nicht
in Grundrechte ein.
Die Reaktion des Herrn Bundesminister des Innern, Dr.
Wolfgang Schäuble, dazu: "Das
Bundesverfassungsgericht hat in seiner heutigen
Entscheidung zu den Regelungen des
nordrhein-westfälischen Verfassungsschutzgesetzes die
grundsätzliche verfassungsrechtliche Zulässigkeit der
so genannten Online-Durchsuchung als Ermittlungsmaßnahme
anerkannt. Die Entscheidungsgründe bedürfen
sorgfältiger Analyse und werden bei der beabsichtigten
Novellierung des Bundeskriminalamtsgesetzes
berücksichtigt. Ich gehe davon aus, dass nunmehr die
beabsichtigte und von allen Experten und
Polizeipraktikern für notwendig gehaltene Regelung im
BKA-Gesetz so rasch wie möglich umgesetzt werden kann,
damit dem Bundeskriminalamt eine Kompetenz zur Abwehr von
Gefahren aus dem internationalen Terrorismus - wie in der
Föderalismusreform I vorgesehen - übertragen werden
kann.
Der Online-Durchsuchung kommt im Rahmen der Schaffung von
Präventivbefugnissen für das Bundeskriminalamt zur
Abwehr von Gefahren des internationalen Terrorismus eine
zentrale Rolle zu. Sie wird nur in wenigen, aber sehr
gewichtigen Fällen zum Einsatz kommen.
Die in Deutschland vereitelten Anschläge belegen die
anhaltend hohe Bedrohung durch den islamistischen
Terrorismus. Um die Bürger wirksam schützen zu können,
müssen die Sicherheitsbehörden mit der technischen
Entwicklung der Täter - Einsatz modernisierter
IT-Technologie, professionell verschlüsselte
Kommunikation - Schritt halten. Dazu sind sie auf die
Maßnahme der Online-Durchsuchung angewiesen."
(BVerfG 1BvR
370/07 v. 27.02.2008)
Eva Herman siegt vor
Gericht
08.02.2008 - Die ehemalige
Tagesschau-Sprecherin und Buchautorin Eva Herman
(Hamburg) hat jetzt auch eigenen Angaben zufolge vor dem
Kölner Landgericht einen Sieg gegen die Deutsche
Presse-Agentur (dpa) errungen. Die Agentur hat demnach
einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung
anerkannt.
Künftig dürfe dpa nicht mehr behaupten, Eva Herman habe
in der Talkshow von Johannes B. Kerner am 9. Oktober 2007
gesagt, "wenn man nicht über Familienwerte der
Nazis reden dürfe, könne man auch nicht über die
Autobahnen sprechen, die damals gebaut wurden".
Dies sei aus Sicht des Kölner Landgerichts eine
verkürzte Darstellung, die Herman nicht akzeptieren
müsse.
Während der Show wurde Eva Herman von Moderator Kerner
vor die Tür gesetzt.
Die TV-Moderatorin hatte mit ihren Büchern Das
Eva-Prinzip und Das Prinzip Arche Noah
eine Debatte über die Familienpolitik ausgelöst.
Sie wurde wegen angeblichen anerkennenden Äußerungen
zur Familienpolitik der Nationalsozialisten im
vergangenen Jahr vom Norddeutschen Rundfunk (NDR)
entlassen.
Das ZDF hat sich dazu bereits nach einer Abmahnung von
Hermans Anwälten verpflichtet, einen Teil des
Jahresrückblicks 2007, in denen Eva Herman ebenfalls
verkürzte und den Sinn verändernde Aussagen
zugeschrieben werden, nicht mehr zu verbreiten oder
verbreiten zu lassen.
Nach dem Sieg der Fernsehmoderatorin gegen die größte
deutsche Nachrichtenagentur könnten bald weitere Medien
zur Rechenschaft gezogen werden: Es wurde Zeit,
dass die Wahrheit ans Licht kommt. Das war erst der
Anfang. Nun geht es weiter, so Eva Herman dazu.
Im Gästebuch Ihrer Webseite haben sich
unterdessen weit mehr als 10.000 Bürger mit ihr und
gegen Kerners Benehmen solidarisiert.
www.eva-herman.de
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